Boeing 737-800 (Foto: Robert Spohr).
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Ryanair fordert Rücktritt von der Leyens wegen Fluglotsenstreiks

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Die Fluggesellschaft Ryanair hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Rücktritt aufgefordert, sollte sie weiterhin keine Maßnahmen ergreifen, um den Binnenmarkt für Überflüge während französischer Fluglotsenstreiks zu schützen. Diese Forderung wurde am Dienstag, dem 8. Juli 2025, in einem offenen Brief erhoben, nachdem vergangene Woche „freizeitbedingte“ Sommerstreiks der französischen Flugsicherung zu erheblichen Störungen im europäischen Flugverkehr führten.

Die Streiks, die am Donnerstag und Freitag vergangener Woche stattfanden und bis zum Sonntag, 6. Juli, andauerten, resultierten in der Annullierung von rund 1.500 Flügen. Davon waren über 270.000 EU-Bürger betroffen, deren Reisepläne durchkreuzt wurden. Ryanair argumentiert, daß bis zu 90 Prozent dieser Ausfälle hätten vermieden werden können, wenn Überflüge über Frankreich während des Streiks nicht unterbrochen worden wären. Trotz wiederholter Appelle seitens der Luftfahrtbranche habe die Kommissionspräsidentin es versäumt, den Binnenmarkt für den Luftverkehr zu schützen, was Ryanair als untragbar und inakzeptabel bezeichnet.

Michael O’Leary, der Geschäftsführer von Ryanair, verfaßte den offenen Brief an von der Leyen. Darin wies er die Behauptung der Kommission zurück, daß die Flugsicherung eine „nationale Zuständigkeit“ sei, während der Schutz des Binnenmarktes für den Luftverkehr klar in die Kompetenz der EU-Kommission falle. O’Leary betonte, daß es inakzeptabel sei, daß der Luftverkehrs-Binnenmarkt Europas wiederholt durch französische Fluglotsenstreiks lahmgelegt werde, während andere Verkehrswege wie Eisenbahnen oder Autobahnen nicht blockiert würden. Er forderte von der Leyen auf, entweder umgehend Maßnahmen zum Schutz von Überflügen zu ergreifen oder ihren Posten zu räumen.

Die wiederholten Streiks der französischen Flugsicherung haben in den letzten Jahren immer wieder zu massiven Störungen im europäischen Luftraum geführt. Obwohl es in Frankreich Gesetze zu Mindestdiensten gibt, werden bei den Streiks oft internationale Überflüge über dem französischen Hoheitsgebiet disproportionell beeinträchtigt, während Inlandsflüge Priorität genießen. Dies führt zu weitreichenden Umleitungen und Verspätungen für Flüge, die Frankreich lediglich überqueren und dort weder starten noch landen. Die europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat sich in der Vergangenheit gegen Versuche der EU-Kommission ausgesprochen, das Streikrecht von Fluglotsen einzuschränken, und verweist auf nationale Zuständigkeiten und grundlegende Arbeitnehmerrechte.

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