Airbus A330-900 (Foto: Jan Gruber).
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Ryanair scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Staatshilfen für portugiesische Airline Tap

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Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ist mit einer Klage gegen die von Portugal gewährten und von der EU-Kommission genehmigten Staatshilfen für den Konkurrenten Tap vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gescheitert. Das Gericht bestätigte am Mittwoch, dem 10. Dezember 2025, die Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2021, mit der die Beihilfen in Höhe von insgesamt 2,55 Milliarden Euro genehmigt wurden (Az. T-458/22).

Die strittigen Beihilfen umfassten unter anderem eine Kreditbürgschaft und sahen die Umwandlung eines bereits gewährten Rettungsdarlehens von 1,2 Milliarden Euro in Eigenkapital der Fluggesellschaft vor. Die portugiesische Nationalairline Tap war im Jahr 2020 verstaatlicht worden, um die existenzbedrohenden Auswirkungen der Pandemie im Luftverkehrssektor zu bewältigen. Die EU-Kommission hatte die Maßnahme genehmigt, da sie feststellte, dass Tap die notwendigen Voraussetzungen für die Beihilfen erfüllte und diese als erforderlich, geeignet und angemessen erachtete, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Das EU-Gericht schloss sich dieser Bewertung an und wies sämtliche Argumente von Ryanair ab.

Ryanair argumentierte in seiner Klage, dass die staatliche Unterstützung den Wettbewerb verzerre und gegen EU-Recht verstoße. Die irische Airline verfolgt seit Beginn der Pandemie eine konsequente Strategie und hat zahlreiche Klagen gegen Staatshilfen für europäische Konkurrenten eingereicht, darunter auch gegen Hilfen für Lufthansa und Air France. Trotz des Rückschlags in Luxemburg steht Ryanair nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen, der nächsthöheren Instanz. Bereits im Februar war eine frühere Klage Ryanairs gegen die Genehmigung eines Darlehens für Tap abgewiesen worden; dieser Fall wird ebenfalls bereits vor dem EuGH verhandelt.

Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen plant die portugiesische Regierung aktuell, einen Anteil von bis zu 49,9 Prozent an der verstaatlichten Tap wieder zu privatisieren.

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