Enteisung am Flughafen Salzburg (Foto: Salzburg Airport Presse).
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Schnee und Glatteis: Rechte von Flugreisenden bei winterlichen Flugausfällen

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Winterliches Wetter wie Schnee und Glatteis sorgt regelmäßig für Flugausfälle und Verspätungen in Deutschland, besonders rund um die Feiertage.

Trotz der wetterbedingten Probleme haben Flugpassagiere Rechte, die sie vor finanziellen Verlusten schützen sollen. Wie Nina Staub von AirHelp erläutert, können Fluggäste bei wetterbedingten Ausfällen Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises geltend machen. Umbuchungen auf andere Flüge oder Verkehrsmittel wie die Bahn sollten jedoch immer in Absprache mit der Airline erfolgen.

Zusätzlich müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden am Flughafen Verpflegung, Kommunikationseinrichtungen und gegebenenfalls Unterkünfte bereitstellen. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden ist die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises vorgesehen. Allerdings gilt, dass bei außergewöhnlichen Umständen wie starkem Schneefall oder Glatteis keine Entschädigungszahlungen in Form von Pauschalbeträgen (bis zu 600 Euro) verlangt werden können, da diese nicht im Einflussbereich der Airlines liegen.

Betroffene Passagiere sollten alle Quittungen und Belege aufbewahren, um Erstattungen für entstandene Kosten zu erhalten. Experten raten dazu, die Rechte direkt bei der Airline einzufordern oder bei Bedarf spezialisierte Dienstleister zu nutzen.

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