Alkohol am Steuer ist überhaupt keine gute Idee und schon gleich gar nicht im Cockpit eines Verkehrsflugzeugs, im Tower oder als Flugbegleiter. Die Schweiz verschärft nun die Rechtslage, die es ab Mai 2022 ermöglichen wird, dass ähnlich wie im Straßenverkehr unangekündigte Alkoholkontrollen durchgeführt werden können.
Keine Branche ist vor Alkohol sicher, denn aus den verschiedensten Gründen greifen Menschen zur Flasche. Sei es Probleme im Leben oder aber einfach nur eine Feier in der Nacht vor dem Dienstantritt. Das zuletzt genannte Szenario ist zum Glück der häufigere Fall, der Mitarbeitern in der Luftfahrt unangenehme Konsequenzen bescheren kann. Leider wird immer wieder unterschätzt, dass der Körper für den Abbau von Alkohol länger braucht als man denkt.
Es wäre aber unfair Luftfahrtmitarbeiter als regelrechte „Alkis“ darzustellen, denn gefühlte 99,99 Prozent erscheinen stets nüchtern zum Dienst. Leider gibt es genau wie in anderen Branchen immer wieder Ausnahmen, die zumeist darauf basieren, dass nicht bedacht wird, dass ein paar Cocktails bei der Party ein paar Cocktails zu viel sein können. Menschen, die alkoholabhängig sind, gibt es leider überall, auch in der Luftfahrt.
Das Verantwortungsbewusstsein ist in der Branche generell sehr hoch, so dass offensichtliche Fälle zumeist unter Kollegen ohne großes Aufsehen geregelt werden. Es kommt in Europa nicht oft vor, dass alkoholisierte Luftfahrtmitarbeiter fliegen oder im Tower sitzen. Die meisten Arbeitgeber haben eine strikte 0,0-Promille-Regel und Verstöße dagegen können zur fristlosen Entlassung führen.
Dennoch überlassen einige Luftfahrtbehörden nichts dem Zufall und ordnen unangekündigte Kontrollen an. Es ist definitiv keine Seltenheit, dass zum Beispiel im Zuge eines Ramp-Checks die komplette Crew zum Alkoholtester gebeten wird. In der Schweiz verankert man dies nun im Luftfahrtgesetz.
Die Änderung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und wird den Behörden ermöglichen, dass diese auf sicherer Rechtsgrundlage unangekündigte Alkoholkontrollen bei Piloten, Flugbegleitern und Fluglotsen durchführen können. Ähnlich wie im Straßenverkehr handelt es sich dabei um eine so genannte hoheitliche Tätigkeit, die in aller erster Linie der Sicherheit dient.