Foto: Flughafen Zürich.
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Schwere Vorwürfe gegen ehemaligen Assistenzdienstleister am Flughafen Zürich

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Die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) hat gegen die ehemalige Assistenzfirma Goldair AAS Assistance am Flughafen Zürich schwere Vorwürfe erhoben.

Dem Joint Venture zwischen der griechischen Goldair und der schweizerischen AAS (Airport Accomodation Services) wird vorgeworfen, dem Personal über Jahre hinweg gesetzlich und vertraglich zustehende Leistungen vorenthalten zu haben. Die mutmaßliche Schadenssumme beläuft sich nach Berechnungen der Gewerkschaft auf mehr als zwei Millionen Schweizer Franken. Betroffen sind vor allem Angestellte, die zwischen 2020 und 2024 mobilitätseingeschränkte Passagiere (Personen mit eingeschränkter Mobilität, kurz PRM) betreut haben.

Die Anschuldigungen wiegen schwer: Laut Gewerkschaftsangaben wurden Pausen, die aufgrund der Arbeitsbelastung gesetzlich als Arbeitszeit gegolten hätten, nicht vergütet. Zudem sollen Ferienentschädigungen nicht korrekt abgerechnet und in mehreren Fällen die geltenden Mindestlöhne unterschritten worden sein. Besonders brisant ist die Finanzierung dieses Sektors. Die Dienstleistungen für Passagiere mit Behinderung werden über eine zweckgebundene Abgabe von einem Franken pro Ticket finanziert. Diese Gelder dürfen laut internationaler Luftverkehrsregeln und nationaler Vorgaben nur zur Kostendeckung verwendet werden; eine Gewinnmaximierung auf Kosten des Personals ist in diesem Bereich explizit nicht vorgesehen.

Der Flughafen Zürich hatte den Betrieb der Assistenzdienstleistungen im Jahr 2025 wieder in Eigenregie übernommen, nachdem es bereits während der Vertragslaufzeit mit Goldair AAS zu operativen Schwierigkeiten und Beschwerden über die Dienstleistungsqualität gekommen war. Die nun eingereichte Klage soll die ausstehenden Lohnzahlungen und Entschädigungen für das betroffene Personal gerichtlich einfordern. Branchenkenner weisen darauf hin, dass die Ausgliederung sensibler Hilfsdienste an externe Firmen oft zu einem hohen Kostendruck führt, der hier offenbar zu systematischen Verstößen gegen das Arbeitsrecht geführt hat.

Bisher liegt keine offizielle Stellungnahme der Verantwortlichen von Goldair AAS Assistance zu den konkreten Klagepunkten vor. Der Fall wirft jedoch ein Schlaglicht auf die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen an großen Luftverkehrsdrehkreuzen. Während der Flughafenbetreiber versucht, durch die Reintegration der Sparte die Servicequalität und die Einhaltung sozialer Standards sicherzustellen, müssen die Gerichte nun klären, inwieweit die zweckgebundenen Gebührengelder zweckentfremdet oder rechtswidrig einbehalten wurden. Eine Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an Schweizer Flughäfen haben.

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