Semesterferien: Diese Rechte haben Flug- und Bahn-Passagiere

Anzeigetafel (Foto: Jan Gruber).
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Semesterferien: Diese Rechte haben Flug- und Bahn-Passagiere

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Der Februar ist traditionell ein starker Reisemonat. Die APF nimmt das zu Anlass über die Rechte der Reisenden in Bezug auf Probleme, die am häufigsten zu Schlichtungsverfahren führen, zu informieren: Annullierungen und Verspätungen im Flug- und Bahnverkehr.

Kurzfristige Flugannullierungen bedeuten für Reisende oft erhebliche Unannehmlichkeiten. Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung können Fluggäste in solchen Fällen eine von drei Optionen wählen:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • kostenfreier Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • kostenfreie alternative Beförderung zum Reiseziel

Wichtig ist, dass sich die Fluggäste von sich aus an die Fluglinie wenden, wenn durch diese zuvor noch keine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Bei nicht zeitgerechter Benachrichtigung über die Annullierung stehen zudem Ausgleichszahlungen je nach Flugentfernung von bis zu 600 Euro pro Person zu. Fluglinien sind von der Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Diese müssen jedoch nachvollziehbar im Schlichtungsverfahren dargelegt werden. In den Semesterferien 2023 betrafen die meisten Fälle zu Annullierungen (39 Prozent aller Verfahren) die Austrian Airlines, Lufthansa und Turkish Airlines.

Flugverspätung: Ein weiteres Ärgernis für Reisende

Bei einer um drei Stunden oder mehr verspäteten Ankunft am Zielort haben Reisende ebenso Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Summe richtet sich auch in diesem Fall nach der Flugentfernung. 36 Prozent der Verfahren der APF mit Abflugdatum im Februar 2023 behandelten Flugverspätungen. Die meisten dieser Verfahren betrafen die Austrian Airlines, Wizz Air und Iberia.

Achtung bei der Anreise zum Flughafen mit der Bahn

In den Semesterferien kam es im Bahnbereich vermehrt zu Strafforderungen, insbesondere auf der Strecke zwischen der Stadtgrenze Wien und dem Flughafen Schwechat. Fahrgäste wurden dort häufig aufgrund von falsch gebuchten Fahrscheinen oder dem Fehlen eines gültigen Fahrscheins vom Bahnunternehmen gestraft. Im Regionalzugverkehr der ÖBB-Personenverkehr ist es auf dieser Strecke nicht möglich, im Zug einen Fahrschein zu kaufen. Bei sofortiger Bezahlung von Strafen (Fahrgeldnachforderung) im Zug ist es wichtig, dass die persönlichen Daten vom Bahnunternehmen aufgenommen werden. So kann im Nachgang noch Einspruch gegen die Forderung eingelegt werden. Dieser muss innerhalb eines Monats beim Bahnunternehmen einlangen.

Reisende, die von Flugannullierungen, Verspätungen oder ungerechtfertigten Fahrgeldnachforderungen betroffen sind, können sich unter www.passagier.at über ihre Rechte informieren und im Falle einer unzureichenden Beantwortung durch das Verkehrsunternehmen kostenlos einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen.

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