Ein Polizeieinsatz wegen einer unbestimmten Substanz hat am Donnerstagabend am Flughafen Berlin Brandenburg zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flug- und Abfertigungsbetriebs geführt.
Gegen 17.45 Uhr löste die Bundespolizei im Terminal 1 Gefahrgutalarm aus, nachdem eine Passagierin an einem Servicepoint angegeben hatte, einen potenziell gefährlichen Stoff mit sich zu führen. Als Vorsichtsmaßnahme veranlassten die Sicherheitsbehörden die sofortige Räumung des öffentlich zugänglichen Bereichs im Terminal 1. Nach einer mehrstündigen Untersuchung des betroffenen Areals und der sichergestellten Substanz gab die Polizei das Terminal gegen 20.45 Uhr wieder für den Publikumsverkehr frei. Nach ersten Erkenntnissen der Behörden bestand für Reisende und Beschäftigte zu keinem Zeitpunkt eine reale Gefährdung. Die genaue chemische Analyse des Stoffs steht noch aus und soll in den folgenden Tagen abgeschlossen werden.
Ablauf der Evakuierung und Maßnahmen der Bundespolizei
Der Vorfall wurde durch die Äußerungen einer Frau ausgelöst, die sich direkt an die Einsatzkräfte der Bundespolizei wandte. Da vor Ort eine direkte Gefahr durch die mitgeführte Substanz zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, griffen die vorgegebenen Sicherheitsprotokolle für Gefahrgutlagen. Die Behörden sperrten daraufhin den öffentlichen Hallenbereich des Terminals 1 ab und forderten die anwesenden Personen auf, das Gebäude umgehend zu verlassen.
Während der Maßnahme blieb der luftseitige Bereich hinter den Sicherheitskontrollen von der Räumung ausgenommen. Passagiere, die die Kontrollstellen bereits passiert hatten, verblieben in den Wartebereichen der Gates. Einsatzkräfte von Polizei und Flughafenfeuerwehr sicherten den betroffenen Bereich ab, um die Untersuchung des Inhalts durch Spezialkräfte der Bundespolizei zu ermöglichen. Angaben dazu, ob die Identität der Frau festgestellt werden konnte oder ob sie sich weiterhin in Polizeigewahrsam befindet, machten die Sprecher der Bundespolizei unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
Auswirkungen auf den Flugbetrieb und Ausweichmaßnahmen
Um den Passagierstrom während der mehrstündigen Sperrung aufrechtzuerhalten, verlegte die Flughafengesellschaft die Abfertigung landender und abfliegender Passagiere nach Möglichkeit in das benachbarte Terminal 2. Ein vollständiger Stillstand des Flugbetriebs konnte auf diese Weise vermieden werden. Bereits abfertigungsbereite Flugzeuge erhielten die Starterlaubnis, und im Anflug befindliche Maschinen konnten weiterhin auf den Start- und Landebahnen aufsetzen.
Dennoch führte die Unterbrechung der regulären Abfertigungsprozesse im Terminal 1 zu Verzögerungen im gesamten Tagesablauf. Bis zum offiziellen Betriebsende am späten Donnerstagabend kam es zu Verspätungen und einzelnen Flugstreichungen. Die Betreibergesellschaft rief Fluggäste dazu auf, den Status ihrer Verbindungen bei den jeweiligen Fluggesellschaften sowie über die elektronischen Anzeigen vor Ort zu überprüfen. Für den nachfolgenden Freitag kündigte die Sprecherin der Flughafengesellschaft die Rückkehr zum regulären Flugbetrieb an.
Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs
Der Gefahrgutalarm wirkte sich auch auf die Verkehrsanbindung des Flughafens aus. Aus Sicherheitsgründen veranlasste die Deutsche Bahn auf Anweisung der Polizeibehörden eine vorübergehende Einstellung des Zugverkehrs auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Schönefeld und dem Tiefbahnhof unter dem Terminal 1.
Sowohl der regionale Bahnverkehr als auch S-Bahn-Linien mussten für die Dauer der Absperrungsmaßnahmen unterbrochen werden. Reisende wichen temporär auf Schienenersatzverkehr und Busverbindungen aus, bis die Gleis- und Bahnhofsanlagen nach Beendigung der polizeilichen Untersuchung wieder freigegeben wurden.
Einordnung in die Sicherheitslage des Hauptstadtflughafens
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von sicherheitsbedingten Unterbrechungen am Flughafen Berlin Brandenburg ein. Zuletzt war der Betrieb im März 2026 zeitweise unterbrochen worden, als der Verdacht auf ein unidentifiziertes Flugobjekt im Nahbereich der Einflugschneise Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machte. Damals wurde der Flugbetrieb kurzzeitig ausgesetzt, um Kollisionsrisiken auszuschließen, wenngleich im Nachgang kein Objekt festgestellt werden konnte.
Die Ereignisse verdeutlichen die Empfindlichkeit der betrieblichen Abläufe an Luftfahrtknotenpunkten gegenüber potenziellen Bedrohungslagen. Bereits Verdachtsmomente führen zur Einleitung umfangreicher Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen, die Anpassungen der Kapazitäten im laufenden Betrieb nach sich ziehen.