So funktioniert die Einreise in die Ukraine

Flughafen Kiew-IEV (Foto: Jan Gruber).
Flughafen Kiew-IEV (Foto: Jan Gruber).

So funktioniert die Einreise in die Ukraine

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Seit Anfang Oktober 2020 gestattet die Ukraine wieder touristische Einreisen in das Land. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass bei der Rückkunft in die Europäische Union der Antritt einer Quarantäne blühen kann. In manchen Mitgliedsstaaten, darunter unter anderem Österreich und Deutschland, kann diese mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in der Alpenrepublik nicht älter als 72 Stunden und in der Bundesrepublik maximal 48 Stunden alt sein darf, umgangen werden.

Die Ukraine teilt die Herkunftsländer in zwei Gruppen ein: Personen, die aus grün markierten Staaten kommen, müssen keinen negativen PCR-Test vorlegen und auch keine Quarantäne antreten. Nebst dem Reisepass ist jedoch eine Versicherungspolizze, die im Falle einer Covid-19-Erkrankung die Kosten auf dem Gebiet der Ukraine abdeckt, notwendig.

Reisende, die aus den “roten Ländern” kommen, müssen sich in Quarantäne begeben. Dies kann jedoch mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests umgegangen werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ kann dieser auch unmittelbar nach der Einreise absolviert werden, wobei hierfür an den Flughäfen Kiew und Borispil eine Terminreservierung erforderlich ist. Auch ist die Vorlage einer Versicherungspolice erforderlich.

Die Ukraine stuft jene Länder, die niedrigere Infektionszahlen aufweisen, grün ein. Jene, in denen es mehr Infektionen als in der Ukraine gibt, sind rot eingestuft. Die beiden Listen werden alle 24 Stunden aktualisiert und sind online in englischer Sprache verfügbar. Unter diesem Link sind alle Informationen und Voraussetzungen für die Einreise ausgelistet. 

Die Versicherungspolice kann ebenfalls über Visit Ukraine erworben werden. Dabei besteht die Auswahl aus verschiedenen Gesellschaften. Die Kosten betragen für einen dreitägigen Aufenthalt knapp über drei Euro. Die Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte, die Polizze wird automatisch in den Sprachen Englisch, Russisch und Ukrainisch per E-Mail zugeschickt. Es wird dringend empfohlen diese ausgedruckt mitzunehmen und bei der Einreisekontrolle gemeinsam mit dem Reisepass vorzuweisen. Falls notwendig: Es ist empfehlenswert auch einen etwaigen negativen PCR-Befund mitzunehmen.

Für die Rückreise nach Österreich, Deutschland oder in andere EU-Staaten (Achtung: Unbedingt die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedslandes beachten, denn diese unterscheiden sich zum Teil enorm!) kann auf dem Gebiet der Ukraine eine PCR-Testung vorgenommen werden. Auf dem Flughafen Kiew betragen die Kosten hierfür knapp über 50 Euro (1.700 UAH). Das Ergebnis wird innerhalb von 24 Stunden per E-Mail in den Sprachen Englisch und Ukrainisch zugeschickt. Unter diesem Link finden sich weitere Informationen zu den Testungen am Flughafen Schuljany. Die Teststation befindet sich im Ankunftsbereich des Terminals A. Termine können per E-Mail und telefonisch reserviert werden. Laut Flughafen Kiew erfolgt die Bezahlung nicht im Voraus, sondern erst vor Ort mit Karte oder Bargeld in Landeswährung.

Auch am Flughafen Borispil werden PCR-Testungen angeboten. Die Station befindet sich im Ankunftsbereich des Terminals D. Da diese von verschiedenen Laboren betrieben wird, gibt es seitens des Airports keine Auskunft zu den Kosten. Das Ergebnis soll jedenfalls in den Sprachen Englisch und Ukrainisch innerhalb von 24 Stunden zugeschickt werden. Nähere Informationen unter diesem Link. An den anderen ukrainischen Flughäfen, die über internationalen Flugverkehr verfügen, sind zum Teil ebenfalls Teststationen vorhanden. Nähere Einzelheiten können beispielsweise der jeweiligen Airport-Homepage entnommen werden.

Besonders wichtig zu wissen: Bei der Wiedereinreise nach Österreich ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig, um eine zehntägige Quarantäne vermeiden zu können. Alternativ kann diese auf eigene Kosten innerhalb von 48 Stunden nachgeholt werden und ein negatives Ergebnis beendet dann die Quarantäne.

Deutschland ermöglicht noch bis inklusive 7. November 2020 bei Vorlage eines negativen Befunds, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, die quarantänefreie Wiedereinreise. Alternativ kann die Testung auch vor Ort nachgeholt werden, wobei diese nicht überall kostenfrei ist. In vielen Bundesländern muss dies selbst bezahlt werden. Ab 8. November 2020 verkürzt die Vorlage eines negativen PCR-Tests lediglich die zehntägige Quarantäne auf fünf Tage. Wer das nicht vorweisen kann, muss sich am Tag fünf der Absonderung auf eigene Kosten testen lassen. Da die neuen Bestimmungen noch nicht final erlassen wurden, sollten Ukraine-Reisende die Entwicklungen genau im Auge behalten.

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