Das spanische Höchstgericht hat die Entschädigungsleistungen, die vierzehn Angehörigen von sieben Opfern des Germanwings-Absturzes, der sich vor einigen Jahren ereignet hat, erhöht. Diese hatten gegen die Herabsetzung, die zuvor vorgenommen wurde, geklagt.
Bemerkenswert ist, dass man den Unfall mit einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr verglichen hat. Man hat eine Erhöhung der Entschädigungsleistungen um 50 Prozent zugesprochen. Man urteilte, dass die Kürzung auch aufgrund des vorsätzlichen Handelns eines Crewmitglieds nicht angemessen wäre und das Leid der Angehörigen nur weiter verschärft habe.
Die 14 Personen hatten die Vereinbarungen, die seitens Germanwings angeboten wurden, abgelehnt. Daraufhin landete der Fall vor Gericht. Das spanische Höchstgericht stellte auch fest, dass die bereits seitens des Carriers geleisteten 50.000 Euro lediglich eine Vorauszahlung auf künftige Entschädigungen sind, jedoch keinesfalls eine abschließende Zahlung.