Stornogebühren: Reiseversicherung zahlte erst nach AK-Intervention

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Geplante Traumreise für Pärchen nach der Trennung fiel ins Wasser. Reiseveranstalter stellte Stornogebühren in Höhe von 5.800 Euro in Rechnung. AK-Konsumentenschützer intervenierten.

„Ein Paar hatte seine Traumreise bereits Monate zuvor gebucht, in der Folge verschlechterte sich die Beziehung, es kam zur Trennung“, erinnert sich Stefan Pachler, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten. „Gemeinsam verreisen wollten die beiden dann nicht mehr.“ Als sie die Buchung stornierten, beharrte der Reiseveranstalter auf Basis des Gesamtreisepreises von 11.000 Euro auf 5.800 Euro Stornokosten. Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte zunächst beim Veranstalter, der sich jedoch nicht kulant zeigte. In der Folge wandte sich Pachler an die Versicherung, bei der das Paar im Zuge der Buchung eine Reisestornoversicherung abgeschlossen hatte. Nach mehrmaliger Intervention seitens der AK erklärte sich die Versicherung bereit, die Stornokosten in voller Höhe zu übernehmen. „Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt gelebt haben“, erklärt der AK-Konsumentenschützer und führt aus: „Genau da setzten wir mit unserer rechtlichen Argumentation an und bekamen Recht.“

„Wer eine Reise bucht, sollte unmittelbar bei der Buchung eine Reisestornoversicherung abschließen“, rät Pachler. „Kann man die Reise aus triftigen und vom Vertrag gedeckten Gründen nicht antreten, so übernimmt die Versicherung mögliche anfallende Stornogebühren.“ Deren Höhe hängt, so Pachler, unter anderem vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Gesamtpreis der Reise ab. 

Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
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