
Rheinland-Pfalz verliert Rechtsstreit um Millionenhilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im langjährigen Rechtsstreit um staatliche Unterstützungszahlungen für den Flughafen Frankfurt-Hahn eine endgültige Entscheidung getroffen. Die Richter des achten Senats wiesen die Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz auf Rückzahlung von Betriebskostenbeihilfen aus den Jahren 2017 und 2018 letztinstanzlich ab. Das Land hatte versucht, Fördermittel in Höhe von insgesamt 10,3 Millionen Euro von der Betreibergesellschaft zurückzufordern, da nachträgliche Zweifel an der beihilferechtlichen Zulässigkeit aufgekommen waren. Das Bundesverwaltungsgericht gab jedoch der Revision des Insolvenzverwalters der früheren Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH statt. Die Leipziger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Gewährung der finanziellen Hilfen zum maßgeblichen Zeitpunkt der behördlichen Bewilligung im Einklang mit den damals geltenden europarechtlichen Vorgaben stand. Eine rückwirkende Aufhebung der Bescheide aufgrund einer nachträglich veränderten wirtschaftlichen Entwicklung oder rechtlichen Bewertung sei aus Gründen des Vertrauensschutzes unzulässig. Damit verbleiben die Millionensummen in der verwaliteten Insolvenzmasse der Altgesellschaft. Das Urteil setzt einen Schlusspunkt unter ein komplexes juristisches Verfahren, das die nationalen Verwaltungsgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg über Jahre hinweg beschäftigte und weitreichende Bedeutung für die staatliche Finanzierung von Regionalflughäfen in Deutschland besitzt. Der Ursprung des Rechtsstreits und die europarechtlichen Leitlinien der Beihilfenkontrolle Die juristische Auseinandersetzung hat ihre Wurzeln in der strukturellen Unterfinanzierung des abgelegenen Luftverkehrsstandorts im Hunsrück. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor dürfen Regionalflughäfen mit geringen Passagierzahlen unter bestimmten Voraussetzungen befristete Betriebskostenbeihilfen erhalten, um den Übergang zu einem wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodell zu überbrücken. Auf dieser Grundlage bewilligte das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport in den Jahren 2017 und 2018