
Enter Air muss Millionenentschädigungen an Passagiere leisten
In einer Entscheidung für den europäischen Luftverkehrsmarkt hat der polnische Verbraucherschutzverband UOKiK die Fluggesellschaft Enter Air dazu verpflichtet, Entschädigungszahlungen in einer Gesamthöhe von über 8,2 Millionen Zloty an ihre Kunden zu leisten. Hintergrund der am 14. April 2026 veröffentlichten Entscheidung sind systematische Mängel in der Bearbeitung von Reklamationen sowie die rechtswidrige Verweigerung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen und Gepäckverlusten. Die Untersuchung durch den UOKiK-Präsidenten Tomasz Chróstny ergab, dass das Unternehmen über einen längeren Zeitraum insgesamt zehn unzulässige Praktiken anwandte, die Fluggäste in ihren Rechten beschnitten. Betroffene Passagiere können nun mit automatischen Rückzahlungen und Gutscheinen rechnen. Dieser Fall markiert einen bedeutenden Präzedenzfall für Charterfluggesellschaften, die im Auftrag von Reisebüros agieren, und unterstreicht die strikte Durchsetzung internationaler Luftverkehrsabkommen wie der Montrealer Konvention und der EU-Fluggastrechteverordnung. Systematische Mängel in der Reklamationsbearbeitung Die Untersuchung des Verbraucherschutzes konzentrierte sich primär auf die Art und Weise, wie Enter Air mit Beschwerden über beschädigtes oder verspätetes Gepäck umging. Nach geltendem Recht haben Unternehmen 14 Tage Zeit, um auf eine Reklamation zu reagieren. Enter Air überschritt diese Fristen regelmäßig oder lehnte Ansprüche mit Begründungen ab, die rechtlich nicht haltbar waren. Ein zentraler Streitpunkt war der sogenannte PIR-Bericht (Property Irregularity Report), den Passagiere direkt am Flughafen erstellen. Der UOKiK stellte klar, dass dieser Bericht als vollwertige Reklamation anzusehen ist. Enter Air hatte zuvor Ansprüche oft mit der Begründung abgewiesen, die Passagiere hätten sich zu spät formell an die Fluggesellschaft gewandt, obwohl der PIR-Bericht bereits vorlag. Zusätzlich wurden Praktiken untersagt, bei denen Entschädigungen aufgrund des Alters eines Koffers oder fehlender Kaufbelege



