
Düsseldorf: Zoll stellt bei Passagierin kiloweise getrocknete Schlangen und Geckos sicher
Bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle im Ankunftsbereich des Flughafens Düsseldorf sind Beamte des Hauptzollamts auf eine ungewöhnliche Fracht im Reisegepäck einer Flugreisenden gestoßen. Eine 62-jährige Frau aus Werne, die aus Thailand über ein europäisches Drehkreuz nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt war, versuchte, erhebliche Mengen an Lebensmitteln am Zoll vorbei in das Bundesgebiet einzuführen. Neben knapp zwölf Kilogramm frischem Obst und Gemüse entdeckten die Kontrolleure in den Gepäckstücken mehr als drei Kilogramm getrocknete Insekten, Frösche, Geckos sowie in Stücke geschnittene Schlangen. Die Reisende hatte versucht, den Kontrollbereich über den grünen Kanal für anmeldefreie Waren zu verlassen, und gab nach der Entdeckung an, die tierischen Erzeugnisse als Snacks für den rein privaten Konsum vorgesehen zu haben. Obwohl eine anschließende Prüfung ergab, dass die transportierten Tierarten nicht unter die strengen Richtlinien des internationalen Artenschutzes fallen, verstößt die Einfuhr von Fleisch- und Agrarprodukten aus Drittstaaten dieser Größenordnung fundamental gegen die veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Sämtliche Waren wurden unmittelbar konfisziert und der Vernichtung zugeführt, deren logistische Kosten der Verursacherin auferlegt werden. Der Ablauf der Kontrolle am Kontrollpunkt des Hauptzollamts Düsseldorf Die Entdeckung der illegalen Lebensmitteleinfuhr ereignete sich am vergangenen Montag während der Abfertigung einer Passagiermaschine aus Südostasien. Der Düsseldorfer Flughafen, als eines der zentralen Luftfahrtdrehkreuze im Westen Deutschlands, verzeichnet im Segment der Fernflüge eine kontinuierlich hohe Dichte an Zollkontrollen. Die Beamten des Hauptzollamts wählen hierbei stichprobenartig Passagiere aus, die den sogenannten grünen Kanal passieren wollen. Dieser Ausgang ist rechtlich ausschließlich jenen Reisenden vorbehalten, die keine zollpflichtigen Waren, keine verbotenen Substanzen und keine Güter mitführen, die