Mit der formalen Unterzeichnung der Verfahrensvereinbarung zwischen der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) und der Deutschen Lufthansa ist der organisatorische Rahmen für drei anstehende Schlichtungsverfahren abgesteckt worden.
Gemäß den Regularien haben beide Tarifparteien das Recht, jeweils eine unabhängige Person für den Schlichtungsprozess zu benennen. Die Vereinigung Cockpit berief hierfür den früheren thüringischen Ministerpräsidenten und aktuellen Bundestagsvizepräsidenten Bodo Ramelow. Er soll seine langjährige politische Erfahrung und Expertise im Verhandlungsmanagement in die festgefahrenen Tarifgespräche zwischen der Fluggesellschaft und dem fliegenden Personal einbringen.
Die anstehenden Verfahren betreffen zentrale tarifliche Streitpunkte zwischen dem Konzern und seinen Piloten, darunter Regelungen zu den Vergütungsstrukturen, den Arbeitszeiten und den Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Tochtergesellschaften der Lufthansa-Gruppe. Bodo Ramelow hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Schlichtungen im Verkehrssektor geleitet, unter anderem bei Tarifkonflikten im Eisenbahnbereich. Die Benennung eines erfahrenen Politikers soll helfen, Kompromisslinien in den verhärteten Fronten herauszuarbeiten und langwierige Arbeitskampfmaßnahmen abzuwenden.
Ramelow verzichtet im Rahmen dieser Schlichtungsmandate auf eine persönliche Vergütung. Stattdessen werden die ihm zustehenden Honorarmittel auf seinen Wunsch hin zu gleichen Teilen an zwei gemeinnützige Zwecke in Thüringen gespendet: an ein Lern- und Kulturprojekt am Flughafen Erfurt-Weimar sowie an den Verein Flugwelt Altenburg Nobitz, der sich der historischen Aufarbeitung der regionalen Luftfahrtgeschichte widmet. Die Vereinigung Cockpit kündigte an, diese Initiativen neben der finanziellen Zuwendung auch durch fachliches Know-how aus der Piloterschaft zu begleiten.
Die Ernennung der Schlichter stellt einen wichtigen Schritt zur Befriedung der Tarifbeziehungen im Lufthansa-Konzern dar, verspricht jedoch keine unmittelbare Einigung. Schlichtungsempfehlungen sind für die Tarifpartner rechtlich nicht bindend und müssen im Nachgang von den Gremien der Gewerkschaft sowie des Arbeitgebers bestätigt werden. Die kommenden Verhandlungswochen werden zeigen, ob unter der vermittelnden Regie eine tragfähige Balance zwischen den wirtschaftlichen Vorgaben der Fluggesellschaft und den Forderungen des Cockpitpersonals gefunden werden kann.