Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Wien sind der Ansicht, dass im Vorjahr viele Verbraucherrechte, die eigentlich gesetzlich ganz klar geregelt sind, regelrecht mit Füßen getreten wurden. Rund 498.200 Bürger suchten im Jahr 2020 die Unterstützung der AK.
Besonders negativ stachen dabei Fluggesellschaften und Reiseveranstalter hervor. Die Pleite der österreichischen Level habe beispielsweise dazu geführt, dass viele Passagiere ihr Geld für bezahlte Flugtickets verloren haben. Hinter der Pleite-Airline stand der milliardenschwere IAG-Konzern, der mutmaßlich die Corona-Pandemie genutzt haben soll, um sich seinen verlustbringenden Töchtern in Wien und Paris-Orly entledigen zu können.
Die Arbeiterkammer teilt mit, dass es im Jahr 2020 um 28 Prozent mehr Beratungen im Bereich Konsumentenschutz gab. „Es geht ums Geld, vorenthaltene Rechte bei gecancelten Reisen oder Veranstaltungen, Probleme mit der Gewährleistung, mit Versicherungen, Banken, Fallen beim Online-Shoppen, und, und, und“, zählt Zgubic die Fälle auf. Bei den KonsumentInnenrechten gibt es Lücken – das hat Corona noch einmal klar veranschaulicht. KonsumentInnen brauchen mehr Schutz“, so AK-Funktionärin Gabriele Zgubic.
Einschränkung von Vorauszahlungen werden gefordert
Konkret fordert die Arbeiterkammer, dass auf EU-Ebene eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften geschaffen werden soll. Die Pleiten von Air Berlin und zuletzt Level Europe hätten gezeigt, dass viele Passagiere ihr Geld verloren haben. Als Vorbild soll das bereits bei Pauschalreisen praktizierte Absicherungssystem dienen.
Weiters pocht die Arbeiterkammer darauf, dass Vorauszahlungen eingeschränkt werden sollen. Besonders im Internet werden Flugtickets häufig lange im Voraus gekauft und bezahlt. „Wird ein Flug oder eine Veranstaltung abgesagt, gibt es Schwierigkeiten, das Geld zurück zu bekommen. Speziell die Weigerung von Fluglinien zur raschen und unkomplizierten Ticketrückerstattung zeigt einen dringenden Handlungsbedarf. Daher sollten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr den vollen Preis so lange im Voraus zahlen müssen. So soll etwa bei einer Flugbuchung eine geringe Anzahlung getätigt werden. Der Restbetrag darf erst am Tag des Fluges von der Fluglinie abgebucht werden“, so die Arbeiterkammer.