Mit Wirksamkeit zum 24. März 2021 müssen in der Ukraine sämtliche Einreisenden einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bislang galt dies nur für Staaten, die rot gelistet waren.
Weiters ist die Vorlage einer Covid-19-Versicherung einer Assekuranz mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Ukraine für alle verpflichtend. Ausgenommen sind Personen mit Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel der Ukraine. Diese haben die Möglichkeit alternativ eine Quarantäne anzutreten.
Die Regierung des osteuropäischen Landes weist in einer Aussendung ausdrücklich darauf hin, dass Ausländer (ausgenommen mit Aufenthaltstitel) keine Quarantäne antreten können. Sollten der negative PCR-Test und/oder die Versicherungspolizze fehlen, so kann am Grenzübergang eine Zurückweisung ausgesprochen werden. Nähere Informationen zu den neuen Einreisbestimmungen bei Visit Ukraine unter diesem Link.