Die zunehmende Präsenz von unbemannten Flugobjekten, den sogenannten Drohnen, im deutschen Luftraum – insbesondere über kritischen Infrastrukturen und sensiblen Bereichen – hat eine intensive Debatte über die nationalen Abwehrmaßnahmen und die klare Verteilung von Zuständigkeiten ausgelöst.
Kern der Diskussion sind die Rollen von Polizei und Bundeswehr. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kürzlich die Forderung nach einer polizeilichen Abwehrkompetenz auch für niedrig fliegende Drohnen bekräftigte, mahnte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur Besonnenheit und betonte die strikte Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzgrenzen. Im Zuge dieser Entwicklung fordern beide Ministerien eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes, um die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inland in Ausnahmefällen zu schaffen und die polizeilichen Fähigkeiten zu stärken. Die rasche technologische Entwicklung der Drohnen und eine als gestiegen wahrgenommene hybride Bedrohungslage erhöhen den politischen Handlungsdruck, die Sicherheitsarchitektur gegen diese neue Form der Gefahr zu modernisieren und eine effektive, aber verfassungsrechtlich abgesicherte, „gestaffelte Verteidigung“ zu etablieren.
Ministerielle Positionsbestimmung und die Baumwipfelgrenze
Die unterschiedlichen Perspektiven der Ressortchefs verdeutlichen die Komplexität der Drohnenabwehr im Inland. Bundesinnenminister Dobrindt hatte mit seinem Verweis auf eine Unterscheidung nach Flughöhe eine klare Zuständigkeitslinie skizziert. Drohnen, die sich in geringer Höhe, metaphorisch gesprochen in „Baumwipfelhöhe“, bewegen, müssten demnach von der Polizei bekämpft werden können. Seine Argumentation zielt auf die allgemeine Gefahrenabwehr im zivilen Raum ab, die primär in den Händen der Polizeibehörden liegt. Gleichzeitig sieht Dobrindt die Bundeswehr für Drohnen in „hohen Flughöhen“ und mit „hohen Geschwindigkeiten“ zuständig, die klar dem militärischen Bedrohungsbereich zuzuordnen sind.
Verteidigungsminister Pistorius reagierte auf diese Äußerungen jedoch mit einer Warnung vor überzogenen Erwartungen an die Streitkräfte. Er stellte klar, dass die Zuständigkeiten in Deutschland „gesetzlich klar geregelt“ seien: Die allgemeine Gefahrenabwehr fällt unter die Verantwortung der Landespolizeien, die Bundespolizei ist für ihre originären Bereiche wie Bahnhöfe und Flughäfen zuständig. Die Bundeswehr sei primär für die Abwehr militärischer Angriffe und den Schutz der eigenen Liegenschaften vorgesehen. Pistorius forderte, in der Debatte einen „kühlen Kopf“ zu bewahren, da eine überhastete Hysterie laut ihm lediglich Kräften diene, die Deutschland herausfordern wollen, wobei er explizit den Kreml nannte. Diese Äußerung unterstreicht die sicherheitspolitische Dimension der Drohnenthematik, die über zivile Gefahrenlagen hinausgeht und Bezüge zur hybriden Kriegsführung aufweist.
Geplante Gesetzesänderung: Erweiterte Befugnisse und klare Grenzen
Trotz der Mahnung zur Besonnenheit ist die Notwendigkeit einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen unbestritten. Dies betrifft in erster Linie eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Das Ziel ist es, der Bundeswehr die notwendigen Befugnisse zu erteilen, um bei einem drohenden, besonders schweren Unglücksfall – und wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen – illegal fliegende Drohnen auch außerhalb ihrer Kasernenanlagen und in der zivilen Sicherheitsarchitektur abwehren oder außer Gefecht setzen zu können, bis hin zum Abschuss. Pistorius befürwortet zwar die geplante Erweiterung der Befugnisse, betonte jedoch umgehend, dass dies keinen flächendeckenden Interventionsauftrag für die Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet bedeute.
Parallel dazu sieht der Referentenentwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes eine explizite Erweiterung der Kompetenzen der Bundespolizei vor, Drohnen zu erkennen, abzuwehren und mit technischen Mitteln unschädlich zu machen. Ihre Zuständigkeiten umfassen Bahnanlagen, Flughäfen und den Bundestag. Um diese Aufgaben effektiver wahrnehmen zu können, ist die Errichtung einer speziellen Drohnenabwehreinheit sowie eines Drohnenabwehrzentrums bei der Bundespolizei geplant. Dieses Zentrum soll als operative und strategische Schaltstelle dienen, um Informationen zu bündeln und Abwehrmaßnahmen zu koordinieren. Die angestrebte Gesetzesänderung zielt demnach auf eine engere Vernetzung und abgestimmte Vorgehensweise aller beteiligten Sicherheitsbehörden ab.
Der Rahmen der Amtshilfe
Die zentrale Schnittstelle zwischen Polizei und Bundeswehr bleibt die Amtshilfe. Schon jetzt kann die Bundeswehr zivile Behörden unterstützen, wenn deren eigene Mittel oder Kräfte im Einzelfall nicht ausreichen. Dies wurde bereits in der Vergangenheit bei Drohnensichtungen an Flughäfen praktiziert, bei denen militärische Expertise zur Aufklärung und Untersuchung der Vorfälle herangezogen wurde, teilweise sogar durch wissenschaftliches Personal.
Die Gesetzesänderung soll die Möglichkeit der Amtshilfe jedoch auf eine planbare und klar definierte Grundlage stellen, insbesondere für Lagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Hierbei verschwimmen die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Verteidigungsfall, was die Debatte um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inland, der durch das Grundgesetz streng reglementiert ist, zusätzlich befeuert. Juristen weisen darauf hin, dass die Bekämpfung militärischer Bedrohungen die Hauptaufgabe der Bundeswehr sei, während bei unklaren Situationen, wer eine Drohne steuert oder woher sie stammt, der Verteidigungsauftrag greifen würde, ohne dass die Bundeswehr gerichtsfeste Beweise erbringen muss.
Technische Fähigkeiten und Interoperabilität
Die Debatte um die Zuständigkeiten wird ergänzt durch die Frage nach der vorhandenen und benötigten Abwehrtechnologie. Die Bundeswehr verfügt bereits über verschiedene Aufklärungssysteme und Gegenmaßnahmen wie Störsender (jammer) zur Unterbrechung von Funksignalen und vereinzelt auch über sogenannte Interceptor-Drohnen, die Ziel-Drohnen mit Netzen kontrolliert zu Boden bringen können. Allerdings sind diese Mittel oft für militärische Szenarien und nicht für den flächendeckenden, zivilen Einsatz konzipiert.
Für die Abwehr kleiner, einfacher Drohnen im zivilen Bereich sind Technologien wie Jammer und Spoofing – also die Übernahme der Drohnensteuerung – gängige Optionen. Bei militärischen oder hochtechnisierten Systemen stoßen diese Mittel jedoch schnell an ihre Grenzen. Die Hersteller und Industrieverbände sehen dringenden Handlungsbedarf und fordern neben den gesetzlichen Klarstellungen auch raschere Investitionen in innovative Drohnenabwehrsysteme, um die „nationale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität“ zu gewährleisten. Die enge Abstimmung der technischen und organisatorischen Interoperabilität zwischen Polizei, Bundeswehr und internationalen Partnern wie der nato wird durch gemeinsame Übungen trainiert, um im Ernstfall ein reibungsloses Zusammenspiel sicherzustellen. Die Modernisierung der Drohnenabwehr erfordert erhebliche Investitionen, wobei Zahlen von über 90 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Geräten und zusätzlichem Personal bei der Bundespolizei kursieren. Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, eine robuste Abwehrstrategie zu entwickeln, die sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der zunehmenden technologischen Bedrohung gerecht wird. Es gilt, eine Lücke in der Sicherheitsarchitektur zu schließen und eine effektive, gestaffelte Verteidigung gegen die unbemannte Gefahr aus der Luft zu etablieren.