Boeing 737-Max-8 (Foto: Anna Zvereva).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Ungewollter Zwischenstopp auf Ibiza: Tuifly-Maschine erreicht Düsseldorf mit 16 Stunden Verspätung

Werbung

Ein Ferienflug der deutschen Fluggesellschaft Tuifly von Palma de Mallorca nach Düsseldorf hat sich Ende August um mehr als 16 Stunden verzögert.

Der Flug X3 2323, durchgeführt von einer Boeing 737 Max 8 mit dem Luftfahrzeugkennzeichen D-AMAE, hob am Freitagabend, dem 28. August, gegen 20:30 Uhr von der Baleareninsel ab. Kurz nach dem Start bemerkte das Cockpitpersonal eine Fehlfunktion des bordeigenen Wetterradars. Die Besatzung entschied sich daraufhin aus Sicherheitsgründen zum Abbruch des Steigflugs und plante eine Umkehr zum Ausgangsflughafen Palma.

Eine unmittelbare Rücklandung auf Mallorca war jedoch nicht möglich, da Unwetter über der Insel den Flugbetrieb am Flughafen Palma de Mallorca vorübergehend zum Erliegen brachten. Nach einer Warteschleife über dem Mittelmeer wichen die Piloten nach Ibiza aus, wo die Boeing 737 Max 8 sicher landete. Die Passagiere mussten das Flugzeug verlassen und wurden für die Nacht in Hotels auf Ibiza untergebracht, während Techniker den Defekt an den Systemen der Maschine untersuchten und beoben.

Am Folgetag setzte das Flugzeug seinen Flug nach Nordrhein-Westfalen fort und landete schließlich am 29. August gegen 15:00 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Für die Fluggäste bedeutete der Zwischenfall eine erhebliche Verzögerung ihrer Reisepläne. Der Vorfall verdeutlicht die operativen Abhängigkeiten im europäischen Ferienflugverkehr, wo technische Defekte an Bord in Kombination mit Unwetterlagen rasch zu komplexen Umleitungen und logistischen Engpässen bei der Betreuung verstragter Passagiere führen können.

Luftfahrt- und Verbraucherschutzexperten verweisen bei solchen Ereignissen regelmäßig auf die Ausgleichsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Während wetterbedingte Schließungen von Flughäfen als außergewöhnliche Umstände werten und Fluggesellschaften von Entschädigungszahlungen freistellen können, fallen technische Defekte am Flugzeug grundsätzlich in den Risikobereich des Beförderers. Im vorliegenden Fall wird rechtlich zu prüfen sein, inwieweit das ausgefallene Wetterradar als primärer Grund für die Umleitung die Ansprüche der Reisenden begründet.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung