Easyjet-Schriftzug (Foto: Jan Gruber).
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Untersuchung nach Todesfall an Bord einer Easyjet-Maschine in Malaga

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Ein Vorfall am Flughafen von Malaga sorgt für intensive Ermittlungen der Behörden und der Fluggesellschaft Easyjet. Eine fünfköpfige Personengruppe brachte eine 89 Jahre alte Frau im Rollstuhl an Bord eines Airbus mit Ziel London-Gatwick. Augenzeugen berichteten, dass die Seniorin bereits beim Boarding vollkommen regungslos gewirkt habe und von ihren Begleitern physisch in den Flugzeugsitz gehoben werden musste.

Das Verhalten der Gruppe erregte das Misstrauen anderer Passagiere sowie des Kabinenpersonals, woraufhin der Kapitän das Rollmanöver zur Startbahn abbrach und zum Gate zurückkehrte. Dort konnte ein herbeigerufener Notarzt nur noch den Tod der Frau feststellen.

Im Zentrum der Untersuchungen steht nun der exakte Todeszeitpunkt der Passagierin. Es besteht der Verdacht, dass die Angehörigen versuchten, eine bereits verstorbene Person als lebenden Fluggast zu tarnen, um die hohen Kosten für eine professionelle Leichenüberführung von Spanien nach Großbritannien zu umgehen. Solche Rückführungen erfordern spezielle Zinksärge, behördliche Genehmigungen und verursachen oft Kosten im vierstelligen Bereich. Die spanische Polizei prüft in diesem Zusammenhang Zeugenaussagen, wonach die Frau schon während des Check-in-Prozesses keinerlei Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben soll.

Die Kritik der Mitreisenden richtet sich massiv gegen das Bodenpersonal am Flughafen Malaga. Passagiere äußerten Entsetzen darüber, dass eine offensichtlich leblose Person die Sicherheitskontrollen und das Boarding passieren konnte, ohne dass eingegriffen wurde. Der Vorfall führte zu einer Verspätung des Fluges nach London von rund zwölf Stunden, da die Maschine nach dem medizinischen Notfall und der polizeilichen Spurensicherung erst spät wieder für den Betrieb freigegeben werden konnte. Easyjet bestätigte den Vorfall und kündigte eine umfassende interne Aufarbeitung der Kontrollmechanismen beim Boarding-Prozess an.

Rechtliche Konsequenzen für die Angehörigen hängen maßgeblich vom Ergebnis der Obduktion ab. Sollte nachgewiesen werden, dass der Tod bereits vor dem Betreten des Flughafengeländes eingetreten war, könnten Tatbestände wie Störung der Totenruhe oder Betrugsvorwürfe im Raum stehen. In der Luftfahrtbranche ist der Transport von Leichen streng reglementiert und darf ausschließlich im Frachtraum unter Einhaltung internationaler Standards erfolgen. Dieser Vorfall weckt Erinnerungen an ähnliche Fälle an europäischen Flughäfen, bei denen versucht wurde, Verstorbene in herkömmlichen Verkehrsmitteln zu transportieren, um bürokratische Hürden zu umgehen.

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