Lange Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen hat es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben. Allerdings treten diese in Deutschland seit dem Beginn der Krise auffällig häufig auf, denn die im Regelfall von der Bundespolizei beauftragten Dienstleister haben oftmals Personalmangel. Und dafür haftet der Staat, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt.
Hintergrund ist, dass Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst haben. Dabei haben die Reisenden sämtliche Empfehlungen des Flughafens Frankfurt am Main und der Fluggesellschaft eingehalten. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, laut Gerichtsverfahren etwa drei Stunden vor dem Abflug, am Check-in-Schalter erschienen und haben sich dann sofort auf den Weg in Richtung Sicherheitsbereich gemacht.
Und genau da lag dann das Problem, denn die Kontrolllinien waren hoffnungslos unterbesetzt, so dass die klagenden Passagiere trotz langem „Zeitpuffer“ ihre Flüge verpasst haben. Das wollten sich diese nicht gefallen lassen und zogen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Die Sicherheitskontrollen waren zu diesem Zeitpunkt in vollständiger Verantwortung der Bundespolizei, für die der Staat verantwortlich ist. Diese hat eine Sicherheitsfirma mit der tatsächlichen Durchführung der Kontrolltätigkeiten beauftragt. Und dort gab es Personalmangel.
Unter der Geschäftszahl 1 U 220/20 erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Bundespolizei die Kontrolltätigkeiten nicht ausreichend organisiert habe. Den klagenden Passagieren war besonders nützlich, dass diese die Empfehlungen von Airline und Flughafen übererfüllt haben, denn diese waren rund eine Stunde früher da als zu diesem Zeitpunkt empfohlen. Das OLG Frankfurt sieht daher eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.