Die Lufthansa-Tochter Eurowings darf aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr mit so genannten „CO2-neutralen“ Flügen werben. Die Deutsche Umwelthilfe hat den Carrier unter anderem wegen irreführender Werbung verklagt und in erster Instanz obsiegt.
In den letzten Jahren versuchen sich verschiedene Fluggesellschaften einen besonders grünen Anstrich zu geben. Dazu zählt auch, dass man versucht Spenden für so genannte Kompensationsprojekte zu sammeln oder aber Tarife anbietet, die dies schon beinhalten. Einige Airlines der Lufthansa Group bieten als Alternative Spenden für den Ankauf von SAF an. Sonderlich viele Reisende nehmen an diesem „Ablasshandel“ aber nicht teil. Beispielsweise verkaufen sich die „Green Fares“ der Lufthansa-Netzwerk-Airlines auch weiterhin nicht sonderlich gut.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe hat sich gegen Eurowings gerichtet. Verhandelt wurde diese vor dem Landgericht Köln, dass die betroffene Kampagne als irreführend und unlauter eingestuft hat. Die angebotenen Spendenmöglichkeiten für Kompensationsprojekte wären nicht dazu geeignet die Emissionen des Fluges tatsächlich zu kompensieren, so das Gericht.
„CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2-Emissionen ausgleichen und abheben“, warb Eurowings. Genau diese Aussage wurde nun gerichtlich in erster Instanz untersagt. Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich in der Ansicht, dass es sich um eine „Mogelpackung“ gehandelt habe, bestätigt.
Eurowings erklärte unter anderem, dass man das Urteil bedauere. Man verweist darauf, dass sich das Gerichtsverfahren auf den Stand des Jahres 2022 bezogen hat und man zwischenzeitlich die Homepage überarbeitet hat. Dennoch prüft der Carrier, dass man das Urteil vor der nächsthöheren Instanz anfechtet.