So genannte unruly PAX sorgen durch massives Fehlverhalten immer wieder für Störungen im Flugverkehr. Häufig hat dieses eine zumindest vorläufige Verhaftung zur Folge und gelegentlich machen Airlines auch Schadenersatz geltend. In den USA wurde eine Frau zur Zahlung von 38.952 U.S.-Dollar an American Airlines verdonnert.
Am 13. Feber 2022 ist eine Frau, die sich an Bord eines Fluges von Phoenix nach Honolulu befand, regelrecht ausgerastet. Sie soll an Bord zunächst Schimpfeskapaden von sich gegeben haben und in weiterer Folge auch Passagiere und Crewmitglieder erheblich bedroht haben. Das war der Besatzung zu viel und der Kapitän entschied, dass zum Flughafen Phoenix zurückgekehrt wird, um den unruly PAX auszuladen.
Dort wurde die Frau von der Exekutive in Empfang genommen und zunächst zum Verhör geführt. Im September 2023 folgte dann eine strafrechtliche Verurteilung. Ihr wurden drei Monate Haft aufgebrummt. Diese wurde aber zu einer dreijährigen Bewährung unter Aufsicht eines Sozialarbeiters ausgesetzt. Die Dame bekannte sich vor dem Richter schuldig, was ihr mildernd ausgelegt wurde.
Unabhängig vom strafrechtlichen Teil machte American Airlines auch die Mehrkosten, die für die Rücklandung und der daraus resultierenden Flugverspätung entstanden sind, vor einem Zivilgericht geltend. Ein U.S.-Bezirksgericht hat entschieden, dass sie an die Fluggesellschaft eine Summe in der Höhe von 38.952 U.S.-Dollar zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen hat.
Wie sie diese Summe aufbringen wird, ist noch völlig offen. American Airlines zeigte sich jedenfalls gegenüber einer Ratenzahlung offen. Dem Carrier dürfte es weniger darum gehen, dass das Geld sofort fließt, sondern eher um die abschreckende Wirkung, dass massives Fehlverhalten – besonders Drohungen gegen Fluggäste und Crew – eine teure Angelegenheit sind.
Das Strafgericht hat der Frau noch eine empfindliche Bewährungsauflage gemacht. Während der erwähnten drei Jahre darf sie nur dann Verkehrsflugzeuge betreten, wenn sie zuvor vom Gericht eine Erlaubnis beantragt und erhält. Andernfalls müsste sie ihre Haftstrafe unverzüglich antreten.