Anflug auf Venedig-Lido (Foto: Jan Gruber).
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Venedig weitet Zutrittsgebühren für Tagestouristen im Jahr 2026 aus

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Die italienische Lagunenstadt Venedig intensiviert ihre Maßnahmen zur Steuerung des Besucheraufkommens. Wie die Stadtverwaltung und Experten des ÖAMTC bestätigen, wird das im Jahr 2024 eingeführte System der Eintrittsgebühren für das Jahr 2026 erheblich ausgeweitet. Ab dem 3. April 2026 wird an insgesamt 60 ausgewählten Tagen ein Zutrittsgeld für Tagesgäste fällig.

Die Regelung konzentriert sich primär auf die besucherstarken Zeiträume zwischen dem 3. April und dem 26. Juli, wobei die Gebührenpflicht jeweils von freitags bis sonntags sowie an Feiertagen wie dem Ostermontag und Brückentagen im Mai und Juni gilt. Die Kosten sind für alle Besucher ohne gebuchte Übernachtung in der Zeit von 08:30 bis 16:00 Uhr zu entrichten.

Zusätzliche Recherchen zu den operativen Details zeigen, dass die Stadtverwaltung auf eine Staffelung der Preise setzt, um eine frühzeitige Planung zu erzwingen. Wer seine Registrierung bis spätestens vier Tage vor der Ankunft abschließt, zahlt die Basisgebühr von fünf Euro. Kurzentschlossene, die innerhalb der Vier-Tages-Frist buchen, müssen hingegen den erhöhten Satz von zehn Euro entrichten. Die Abwicklung erfolgt digital über ein zentrales Buchungsportal, das nach der Zahlung einen QR-Code generiert. Dieser Code dient als digitaler Nachweis bei stichprobenartigen Kontrollen an den Hauptzugangspunkten wie dem Bahnhof Santa Lucia oder dem Piazzale Roma. Ein Kontingent, das die Gesamtzahl der Besucher pro Tag deckelt, wurde für das Jahr 2026 trotz vorheriger Diskussionen erneut nicht eingeführt.

Die Registrierungspflicht gilt dabei auch für Personen, die von der eigentlichen Zahlung befreit sind. Dazu zählen unter anderem Hotelgäste mit Übernachtung in der historischen Altstadt, Einwohner der Region Venetien, Kinder unter 14 Jahren sowie Inhaber eines europäischen Behindertenausweises. Diese Personengruppen müssen sich ebenfalls online anmelden, um einen entsprechenden Befreiungsnachweis in Form eines QR-Codes zu erhalten. Verstöße gegen die Registrierungs- oder Zahlungspflicht können nach geltendem Stadtrecht mit Bußgeldern zwischen 50 und 300 Euro geahndet werden. Die Einnahmen aus dem System sollen laut Stadtverwaltung direkt in die Instandhaltung der Infrastruktur und die Reinigung der historischen Gassen fließen, die durch die jährlich rund 15 Millionen Besucher stark beansprucht werden.

Hintergrund dieser Verschärfung ist der anhaltende Druck durch den Tagestourismus, der insbesondere an Wochenenden die Kapazitätsgrenzen der Stadt erreicht. Analysten weisen darauf hin, dass Venedig mit diesem Modell weltweit Pionierarbeit bei der ökonomischen Steuerung von Touristenströmen in historischen Stadtzentren leistet. Während die Gebühr Tagesausflügler abschrecken oder umverteilen soll, bleibt der Zugang für Übernachtungsgäste, die einen höheren wirtschaftlichen Beitrag leisten, hürdenfreier gestaltet. Reisenden wird empfohlen, die offiziellen Kommunikationskanäle der Stadt Venedig zu beobachten, da die Liste der gebührenpflichtigen Tage je nach Veranstaltungskalender kurzfristig angepasst werden kann.

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