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Verdi-Tarifverträge für Bodenverkehrsdienste in Deutschland allgemeinverbindlich

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Die Gewerkschaft Verdi hat in einer als historisch bezeichneten Entscheidung erreicht, dass die Tarifverträge für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen allgemeinverbindlich werden.

Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stimmte am Donnerstag zu, dass sowohl der Mantel- als auch der Entgelttarifvertrag künftig nach dem Tarifvertragsgesetz für alle Unternehmen in der Branche verpflichtend gelten, ausgenommen kleinere Flughäfen. Dies betrifft vor allem Dienstleistungen wie die Gepäck- und Passagierabfertigung an deutschen Verkehrsflughäfen.

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle betonte die Bedeutung dieses Schrittes: „Damit wird unser Branchentarifvertrag zum allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag.“ Die Löhne in der Branche werden damit in zehn Stufen je nach Tätigkeit verbindlich geregelt, wobei der Einstiegslohn bei 17 Euro pro Stunde liegt.

Der Tarifvertrag war im Februar 2024 nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen Verdi und den Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) geschlossen worden. Beide Seiten hatten sich gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit stark gemacht, um einheitliche Standards in der Branche zu schaffen. Die Entscheidung gilt als wegweisender Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und soll die Position der Beschäftigten stärken.

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