Der Luftfahrtkonzern Air France-KLM und der United States Postal Service haben sich in einem Rechtsstreit auf eine Vergleichszahlung in der Höhe von 3,9 Millionen U.S.-Dollar geeinigt. Dem Carrier wurde vorgeworfen die Zustellzeiten falsch ausgewiesen zu haben.
Mit der bereits erfolgten Bezahlung der genannten Summe wird Air France-KLM gleichzeitig von der Haftung für fehlerhafte Informationen nach dem False Claims Act entbunden. Der Firmengruppe wurde vorgeworfen, dass man absichtlich falsche Scans von Informationen vorgelegt habe. Diese sollen Datum, Zeit und Ort zahlreicher Paketsendungen unrichtig angegeben haben.
Die Handlungen sollen im Zeitraum zwischen 2010 bis 2016 stattgefunden haben. USPS ist der Ansicht, dass ein Vertragsverstoß vorliegt und hat ein Verfahren nach dem False Claims Act eingeleitet. Nun einigte man sich auf einen Vergleich in der Höhe von 3,9 Millionen U.S.-Dollar. Damit sind die Vorwürfe verglichen und vom Tisch.