Am Sonntag, den 14. April 2024 wurde auf dem Flughafen Stockholm-Arlanda ein rund 60-jähriger Mann mit Goldbarren, die einen Gesamtwert von 1,7 Millionen Schwedischen Kronen (rund 146.454 Euro) aufgegriffen.
Offiziellen Angaben nach führte der schwedische Zoll eine routinemäßige Kontrolle durch und fand dabei die beträchtliche Menge an Gold. Laut Behörde soll der Mann entgegen der Vorschriften nicht den roten Kanal, sondern den grünen Kanal genutzt haben. Da er bei der Kontrolle die Herkunft nicht schlüssig belegen konnte, wurde die Staatsanwaltschaft konsultiert. Diese ordnete die vorläufige Festnahme an und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schwere Geldwäsche ein.
Es ist grundsätzlich nicht verboten Gold in einer so großen Menge einzuführen, jedoch müssen Reisende die Gesetze einhalten. Das bedeutet konkret, dass der rote Kanal genutzt werden muss und dort ist es offiziell bei den Zöllnern anzumelden. Je nach Wert kann es sein, dass Abgaben bezahlt werden müssen. In jedem Fall ist ab 10.000 Euro die Herkunft nachzuweisen. Sollte sich der Verdacht auf Geldwäsche bewahrheiten, dürfte klar sein warum der mutmaßliche Täter keinerlei Nachweise für die Herkunft hatte. Werden Reisende bei Nutzung des grünen Kanals „erwischt“ blühen nicht nur Zuschläge, sondern je nach Schwere des Vergehens kann man sich ein Strafverfahren einbrocken, das mitunter auch eine Gefängnisstrafe zur Folge haben kann.