Goldbarren (Foto: Jingming Pan/Unsplash).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Verhaftet in Arlanda: Pensionist wollte große Menge Gold schmuggeln

Werbung
Print Friendly, PDF & Email

Am Sonntag, den 14. April 2024 wurde auf dem Flughafen Stockholm-Arlanda ein rund 60-jähriger Mann mit Goldbarren, die einen Gesamtwert von 1,7 Millionen Schwedischen Kronen (rund 146.454 Euro) aufgegriffen.

Offiziellen Angaben nach führte der schwedische Zoll eine routinemäßige Kontrolle durch und fand dabei die beträchtliche Menge an Gold. Laut Behörde soll der Mann entgegen der Vorschriften nicht den roten Kanal, sondern den grünen Kanal genutzt haben. Da er bei der Kontrolle die Herkunft nicht schlüssig belegen konnte, wurde die Staatsanwaltschaft konsultiert. Diese ordnete die vorläufige Festnahme an und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schwere Geldwäsche ein.

Es ist grundsätzlich nicht verboten Gold in einer so großen Menge einzuführen, jedoch müssen Reisende die Gesetze einhalten. Das bedeutet konkret, dass der rote Kanal genutzt werden muss und dort ist es offiziell bei den Zöllnern anzumelden. Je nach Wert kann es sein, dass Abgaben bezahlt werden müssen. In jedem Fall ist ab 10.000 Euro die Herkunft nachzuweisen. Sollte sich der Verdacht auf Geldwäsche bewahrheiten, dürfte klar sein warum der mutmaßliche Täter keinerlei Nachweise für die Herkunft hatte. Werden Reisende bei Nutzung des grünen Kanals „erwischt“ blühen nicht nur Zuschläge, sondern je nach Schwere des Vergehens kann man sich ein Strafverfahren einbrocken, das mitunter auch eine Gefängnisstrafe zur Folge haben kann.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung