Verkürzung der Zertifikate: Österreichs Touristik kassiert Stornos

EU-Impfzertifikat aus Österreich (Foto: Robert Spohr).
EU-Impfzertifikat aus Österreich (Foto: Robert Spohr).

Verkürzung der Zertifikate: Österreichs Touristik kassiert Stornos

EU-Impfzertifikat aus Österreich (Foto: Robert Spohr).
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Seit Dienstag, 1. Feber 2022, gilt der so genannte „grüne Pass“ in Österreich nur noch 180 Tage. In anderen EU-Staaten ist dieser weiterhin 270 Tage lang gültig. Es entwickelt sich mittlerweile ein fast undurchsichtiger Flickenteppich. Laut Wirtschaftskammer führt dieser zu ersten Stornierungen seitens ausländischer Touristen.

Eigentlich sollte der „grüne Pass“ Geimpften, Genesenen und Getesteten einheitliches Reisen innerhalb der Europäischen Union und Drittstaaten, die sich angeschlossen haben, bieten. Es dauerte nicht lange, da scherte mit Malta das erste EU-Mitglied deutlich aus und führte bei der Einreise die 1G-Regel ein. Nach und nach verschärften auch andere Unionsmitglieder ihre Reiseregeln, so dass mal gar nichts erforderlich ist, mal genesen und/oder geimpft oder andernorts braucht man zusätzlich einen PCR-Test.

Das Ziel, dass Reisen vereinfacht und vereinheitlicht wird, haben die Regierungen der EU-Mitglieder durch konsequentes Missachten von Einigungen auf europäischer Ebene, jedoch zu Hause dann wieder die eigene Suppe kochen, regelrecht vereitelt. Mittlerweile ist es sehr kompliziert den Durchblick zu bewahren wie lange Genesungs- und Impfzertifikate eigentlich gültig sind. Es zeigen sich massive nationale Unterschiede.

Die Mehrheit der EU-Staaten gewährt Genesenen und zweifach Geimpften eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen, jedoch knüpfen immer mehr Mitglieder diese an eine Auffrischungsimpfung. In Deutschland gilt man neuerdings erst 28 Tage nach einer positiven Testung als Genesen und nach 90 Tagen ist dieser Status wieder wertlos.

Für die Einreise ausreichend, beim Sessellift oder beim Wirt nicht

Österreich verkürzt mit Wirksamkeit zum 1. Feber 2022 die Gültigkeit der Zertifikate von 270 Tagen auf 180 Tage. Das betrifft allerdings nur das Inland, denn bei der Einreise wird man diese Befristung nicht ändern. Für Touristen aus dem Ausland ist das laut Wirtschaftskammer verwirrend und kompliziert. Von der Verkürzung generell ausgenommen sind Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben.

Die WKO weist darauf hin, dass für die Einreise ein Impfzertifikat, das maximal 270 Tage alt ist, ausreichend ist, jedoch für den Check-in im Hotel, die Nutzung von Liftanlagen und/oder Restaurants, darf es nicht älter als 180 Tage sein. In erster Linie trifft dies Genesene und Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Geboosterte sind nämlich von so ziemlich allem ausgenommen.

„Wir haben seit Bekanntgabe der Verkürzung des Grünen Passes in Österreich gewarnt, auf die schwerwiegenden Folgen hingewiesen und eine Anpassung gefordert – leider ohne Erfolg“, sagt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Ab 19.2.2022 wird ein Urlaub zwar auch mit 3G möglich sein, aber bis dahin klafft nun ab morgen eine unverständliche Regelungs-Lücke – und das in der Hauptferienzeit“.

Reisestarke Schulferien betroffen

Diese „Lücke“ fällt ausgerechnet in jene Zeit, in der in vielen europäischen Staaten die Semesterferien sind. Diese gelten für den österreichischen Tourismus als besonders wichtig, denn viel Urlauber verbringen einen zumindest einwöchigen Schiurlaub in der Alpenrepublik. Die Verkürzung der Zertifikate wirkt sich, so die Wirtschaftskammer, negativ auf die Buchungslage aus. Übrigens: Auch Inländer, die noch keine Booster-Impfung nachweisen können, sind betroffen.

„Das ist mehr als problematisch, wenn man bedenkt, dass in der ‚Vor- Corona- Zeit‘ mehr als drei Viertel der insgesamt 73. Mio. Winter- Nächtigungen von Gästen aus dem Ausland stammten, rund 37% davon von unserem wichtigsten Herkunftsmarkt Deutschland, wo viele Bundesländer im Februar ihre ‚Winterferien‘ haben“, erklärt Kraus-Winkler.

Auch für die – mit rund 6,3 Mio. Nächtigungen – an zweiter Stelle im Ranking der wichtigsten Winter- Herkunftsmärkte liegenden niederländischen Gäste – stehen von 19.2.-27.2. die ‚Krokusferien‘ an, die traditionell gerne in Österreich gebucht wurden. Ähnlich verhält es sich mit den sogenannten „Half-Term“ Ferien von 14.2 bis 18.2 im dritt-wichtigsten Herkunftsmarkt, dem Vereinigten Königreich. „Nur eine Verschiebung der Verkürzung des Grünen Passes kann hier eine umfassende Lösung bringen und unserer Branche viele Stornierungen, Sorgen und weitere Verluste ersparen“, appelliert Kraus-Winkler in Richtung Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Dieser hat jedoch bereits öffentlich abgewunken und beharrt auf die Verkürzung der Gültigkeit der Zertifikate. Somit bleibt es wohl dabei, dass für die Einreise 270 Tage gelten, jedoch beispielsweise ein Kaffee und Kuchen nach der Landung in der Gastronomie verwehrt bleiben könnten.

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