Betriebliche Weihnachtsfeiern bieten Gelegenheit, das Jahr ausklingen zu lassen. Arbeitsrechtsexperten betonen jedoch, dass klare Regeln beachtet werden sollten.
Die Teilnahme ist meist freiwillig, außer die Feier findet während der Arbeitszeit statt. Alkoholgenuss sollte maßvoll erfolgen, und respektvolles Verhalten bleibt essenziell. Beleidigungen oder Fehltritte können ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt, jedoch nicht bei alkoholbedingten Unfällen. Am Folgetag ist ein spontaner Krankenstand unangebracht.