Airbus A220-300 (Foto: Air Baltic).
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Wetlease für Swiss: Air Baltic muß keine Schweizer Löhne bezahlen

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Ein kürzlich gefällter Entscheid der Zürcher Behörden, daß das Personal der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic nicht als entsendete Arbeitnehmer gilt, hat eine heftige Debatte über die Zukunft des Schweizer Arbeitsmarktes ausgelöst. Die Entscheidung betrifft die Crewmitglieder, die im Auftrag der Swiss International Air Lines (Swiss) von Zürich aus operieren, und hat weitreichende Konsequenzen.

Sie bedeutet, daß die Crews nicht unter die Schweizer Regelungen für den Arbeitnehmerschutz fallen und somit nicht den entsprechenden Kontrollmechanismen unterliegen. Während die Fluggesellschaft Swiss das Urteil als Bestätigung ihrer Betriebsabläufe ansieht, kritisiert die Schweizer Flugbegleitergewerkschaft Kapers den Entscheid scharf und spricht von einem „Systemangriff auf den Schweizer Arbeitsmarkt“. Dieser Fall rückt die Praxis des sogenannten Wet-Lease-Verfahrens in den Fokus, bei dem Fluggesellschaften Flugzeuge samt Besatzung von anderen Betreibern mieten, um Kapazitätsengpässe zu überbrücken.

Juristisches Tauziehen um Arbeitsbedingungen

Der Kern des Konflikts liegt in der juristischen Einordnung der Arbeitsverhältnisse. Die Schweizer Gesetzgebung sieht vor, daß Arbeitnehmer, die vorübergehend von einem ausländischen Unternehmen in die Schweiz entsandt werden, den Schweizer Arbeits- und Lohnbestimmungen unterliegen. Dies soll den Schutz der Arbeitnehmer und die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping gewährleisten. Die Gewerkschaft Kapers argumentiert, daß die Crews von Air Baltic, die von der Swiss-Basis in Zürich aus operieren, als entsendete Arbeitnehmer behandelt werden müssen. Die Tatsache, daß die Crews die Infrastruktur der Swiss, wie Check-in-Schalter und Briefing-Räume, nutzen und in Schweizer Hotels übernachten, stärkt aus Sicht der Gewerkschaft die Argumentation, daß die Mitarbeiter in der Schweiz tätig sind und die entsprechenden Schutzbestimmungen greifen sollten.

Die Zürcher Behörden, die noch 2022 das Modell als „nicht gestatteten Personalverleih“ bewerteten, sind nun zu einer entgegengesetzten Schlußfolgerung gekommen. Diese neue Haltung hat bei Kapers für große Empörung gesorgt. Die Gewerkschaft, die die Interessen des Schweizer Kabinenpersonals vertritt, sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall, der die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche untergraben könnte. Kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss bemerkte dazu, daß der Entscheid „Arbeiten in der Schweiz – aber ohne Schutz, ohne Kontrolle, ohne Verantwortung“ bedeute. Die Gewerkschaft beruft sich auf eine eigene Analyse, wonach die Crews von Air Baltic brutto etwa 1.500 Franken im Monat verdienen, weniger als die Hälfte des Einstiegsgehalts einer Swiss-Crew. Diese Lohnunterschiede sind ein zentraler Punkt der Kritik, da sie die Befürchtung des Lohn- und Sozialdumpings nähren.

Wet-Lease: Ein gängiges Verfahren in der Luftfahrt

Die von Swiss angewandte Praxis des Wet-Lease, bei dem Flugzeuge mit Crew, Wartung und Versicherung gemietet werden, ist ein weit verbreitetes Geschäftsmodell in der Luftfahrt. Fluggesellschaften nutzen dieses Verfahren, um saisonale Nachfragespitzen zu bewängen, kurzfristige Ausfälle in der Flotte auszugleichen oder die Zeit bis zur Lieferung neuer Flugzeuge zu überbrücken. Für Swiss, die zur Lufthansa-Gruppe gehört, ist diese Strategie besonders relevant. Swiss-CEO Jens Fehlinger hatte bereits im Februar 2025 eingeräumt, daß er sich lieber aus diesen Verträgen zurückziehen würde, da sie „der Marke eher fremd sind“. Dennoch sei der Einsatz von Partnerfluggesellschaften unvermeidlich, um die hohe Nachfrage zu bedienen.

Ein zusätzlicher Faktor, der den Wet-Lease-Einsatz für Swiss notwendig macht, sind die anhaltenden Probleme mit den Getriebefan-Triebwerken (GTF) von Pratt & Whitney. Diese Triebwerke, die in den Airbus A220-Flugzeugen der Swiss-Flotte verbaut sind, sind von technischen Mängeln und Wartungsproblemen betroffen, die zu einer erhöhten Anzahl von Ausfällen und längeren Werkstattaufenthalten führen. Die Folge ist eine reduzierte Flugzeugverfügbarkeit, die Swiss durch die Anmietung von Flugzeugen samt Crew von anderen Anbietern wie Air Baltic kompensieren muß.

Die weiteren Folgen des Urteils

Das Urteil der Zürcher Behörden hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Air-Baltic-Crews, sondern könnte auch weitreichende Konsequenzen für den gesamten Schweizer Arbeitsmarkt haben. Die Gewerkschaft Kapers befürchtet, daß der Entscheid als Präzedenzfall dienen könnte, um ähnliche Wet-Lease-Modelle auch in anderen Branchen zu legitimieren. Dies würde Unternehmen die Möglichkeit geben, ausländische Arbeitskräfte zu geringeren Löhnen in der Schweiz zu beschäftigen, ohne die entsprechenden Schutzbestimmungen zu beachten. Eine solche Entwicklung würde nicht nur die Arbeitsbedingungen verschlechtern, sondern auch den Wettbewerb verzerren und die Lohnstandards unter Druck setzen.

Die Gewerkschaft erwägt nun, rechtliche Schritte gegen den Entscheid einzuleiten. Es ist zu erwarten, daß der Fall vor höheren Instanzen landen wird, um eine endgültige Klärung der juristischen Lage zu erreichen. Die Frage, ob Mitarbeiter von Wet-Lease-Partnern als entsendete Arbeitnehmer gelten, ist nicht nur für die Luftfahrtindustrie von Bedeutung, sondern auch für die allgemeine Debatte über die Regulierung des Arbeitsmarktes und die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in der Schweiz.

Die Kontroverse um die Air-Baltic-Crews zeigt die komplexen Herausforderungen auf, die sich aus der Globalisierung der Arbeitsmärkte und der zunehmenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Unternehmen ergeben. Es ist ein Konflikt zwischen der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, flexibel auf Kapazitätsengpässe zu reagieren, und dem gesellschaftspolitischen Anliegen, faire Arbeitsbedingungen und Lohnstandards zu schützen.

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