Rollstuhl (Foto: Hans Moerman/Unsplash).
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Wiener Gericht spricht Rollstuhlfahrer und Ehefrau Schadenersatz wegen fehlender Barrierefreiheit zu

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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem Rollstuhlfahrer und seiner Ehefrau Schadenersatz zugesprochen, nachdem dem Mann im Jänner 2023 der Besuch eines Restaurants aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen verwehrt wurde. Der Kläger, Hans-Jürgen Groß, plante ein Abendessen mit seiner Frau, konnte die Toilette des Lokals jedoch nicht nutzen, da der Zugang nur über drei Stufen möglich war. Eine mobile Rampe oder ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden.

Das Gericht sah in der fehlenden Barrierefreiheit eine Diskriminierung des Rollstuhlfahrers, da ihm ein gleichwertiger Restaurantbesuch unmöglich gemacht wurde. Auch seine Ehefrau, Bianca Groß, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde durch diese Barriere benachteiligt. Hans-Jürgen Groß zeigte sich enttäuscht darüber, daß aus der geplanten Überraschung ein „monatelanges Ringen um ein WC, ohne das niemand auskommt“ wurde. Er betonte, daß eine einfache Lösung wie eine mobile Rampe den Zugang ermöglicht hätte.

Das Gericht urteilte, daß nicht nur der Rollstuhlnutzer selbst, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Person diskriminiert wurde, da auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt war. Hans-Jürgen Groß erhielt einen Schadenersatz von 1.000 Euro, seine Ehefrau 700 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde ausgeschlossen.

Signalwirkung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, begrüßte das Urteil als wichtiges Signal. Sie betonte, daß Barrierefreiheit ein Menschenrecht und keine Frage der Kulanz sei und daß Restaurants sicherstellen müßten, daß auch ihre WC-Anlagen barrierefrei zugänglich sind. Der Klagsverband unterstützte die Klage ebenso wie der ÖZIV-Burgenland, dessen Präsident Hans-Jürgen Groß ist. Der ÖZIV-Burgenland setzt sich für die Rechte von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen ein. Groß wies darauf hin, daß Barrierefreiheit seit 2006 eine Verpflichtung für alle sei und das Urteil zeige, daß Menschen mit Behinderungen keine Menschen zweiter Klasse seien, aber leider immer noch für ihren Status als Kunden kämpfen müßten.

Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe von Fällen, in denen Menschen mit Behinderungen gerichtlich gegen mangelnde Barrierefreiheit vorgehen. In Österreich trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bereits 2006 in Kraft und verpflichtet unter anderem Dienstleistungsanbieter zur Barrierefreiheit. Dieses Gesetz soll sicherstellen, daß Menschen mit Behinderungen ohne Benachteiligung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die nun erfolgte Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung der konsequenten Durchsetzung dieser Rechte im Alltag.

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