Ab dem 1. November 2024 gilt auf Österreichs Straßen wieder die gesetzliche Winterausrüstungspflicht für Pkw und Kleintransporter.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Matsch oder Eis müssen alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese müssen über eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern verfügen, bei Diagonalreifen sogar fünf Millimeter. Der ÖAMTC rät dazu, den Reifenwechsel frühzeitig zu planen, da Werkstätten bei plötzlichen Kälteeinbrüchen schnell ausgebucht sein können.
Wer den Wechsel verpasst, riskiert nicht nur Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro, sondern auch mögliche Probleme mit der Kfz-Versicherung im Schadensfall. Bei Unfällen könnte die Versicherung Regressansprüche geltend machen, falls Sommerreifen verwendet wurden. Eine Ausnahme bilden Schneeketten, die in höheren Lagen unter bestimmten Bedingungen auf Sommerreifen montiert werden dürfen. Der ÖAMTC empfiehlt, nicht nur die Reifen, sondern auch das Fahrzeug selbst auf den Winter vorzubereiten – insbesondere die Batterie, Beleuchtung und Scheibenwaschanlage.