Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat am Luton Airport Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Hintergrund ist, dass der Carrier Auslagen einer Familie trotz eines rechtskräftigen Urteils nicht erstattet hatte. Der Carrier hatte im Mai 2022 einen Flug von Luton nach Faro gestrichen, jedoch die Reisenden auf den Mehrkosten sitzen gelassen.
Nach Angaben der betroffenen Familie soll es sich so zugetragen haben: Am Morgen des Abflugtages haben die Passagiere erfahren, dass ihr Flug nach Faro nicht stattfinden wird. Eine Ersatzbeförderung wurde seitens des Carriers nicht angeboten. Lediglich die Umbuchung auf andere Wizz-Air-Flüge wäre möglich gewesen. Für etwaige Mehrkosten wollte der Billigflieger laut den Betroffenen nicht aufkommen. Diese forderten Wizz Air dazu auf, dass diese die Kosten für alternative Flüge und Mehrkosten wie beispielsweise Transfers übernehmen soll.
Über einen Monat nach der schriftlichen Einforderung der Auslagen in der Höhe von rund 4.500 Britischen Pfund gab es keine Rückmeldung seitens des Billigfliegers. Nun platzte dem Familienvater der Kragen und er reichte beim zuständigen Bezirksgericht Klage ein. Es erging auch ein Urteil und zwar ein so genanntes Versäumnisurteil, weil Wizz Air gar nicht auf das rechtliche Einschreiten reagiert habe.
Mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand sollte es ja einfach sein die Fluggesellschaft zur Zahlung zu bewegen, aber nach über sieben Monaten hatte die Familie ihr Geld noch immer nicht auf dem Konto. Nun beantragten die Passagiere bei Gericht eine Exekution durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser stattete dann dem Schalter am Flughafen London-Luton einen Besuch ab und soll damit gedroht haben, dass wenn nicht die sofortige Bezahlung erfolgt, dass dann durchaus auch Eigentum der Fluggesellschaft gepfändet werden kann.
Letztlich ist dann zeitnah Geld an das Gerichtsorgan geflossen, der es dann an die Familie weitergleitet hat. Unklar ist, ob der Gerichtsvollzieher an Ort und Stelle Bargeld erhalten hat oder aber Wizz Air per Echtzeitüberweisung auf das Treuhandkonto überwiesen hat. Jedenfalls musste die betroffene Familie nach einer Flugstreichung, die von Wizz Air veranlasst wurde, bis zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher gehen, um an ihr laut Urteil zustehendes Geld zu kommen.
Seitens der Billigfluggesellschaft wurde zur Angelegenheit wie folgt erklärt: „Als die Dinge schief liefen, haben wir nicht schnell genug reagiert, um das hohe Volumen an Kundenansprüchen zu bewältigen, das aus dieser Störung resultierte“.
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