
Lauda vs. Betriebsrat – Urteil ergeht schriftlich
Am Dienstag wurde vor dem Landesgericht Korneuburg darüber verhandelt, ob Lauda einen Betriebsrat hat oder nicht. Das Urteil ergeht schriftlich. Die Geschäftsführung lässt sich einen Tag später polemisch über die Vorsitzende des Betriebsrats aus. Der Auftakt jener Gerichtsverhandlung, die Klarheit darüber schaffen soll, ob das fliegende Personal der Fluggesellschaft Lauda über einen Betriebsrat verfügt oder nicht sollte eigentlich bereits im März 2020 stattfinden. Die Corona-Pandemie verhinderte das jedoch, so dass die Tagsatzung am Mittwoch vor dem Landesgericht Korneuburg stattfand. Zu einer Urteilsverkündung kam es nicht, denn dieses wird – wie in den meisten zivilrechtlichen Verfahren üblich –den Parteien in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt. Die beiden Hauptpunkte der Verhandlung: Ist die von der Airline angefochtene Betriebsratswahl korrekt abgelaufen, damit gültig und somit verfügt das fliegende Personal über eine Arbeitnehmervertretung? Ein weiterer Aspekt ist die Kündigungsschutzklage der Vorsitzenden des Gremiums. Diese erhielt mitten in den Wahlvorbereitungen ihre Kündigungen und wurde danach wiederholt nochmals gekündigt, mindestens einmal sogar fristlos entlassen. Da sie bereits dem vorherigen Betriebsrat angehörte, galt für sie Kündigungsschutz, der bei einer Gültigkeit der Wahl dazu führen könnte, dass auch die einige Monate später ausgesprochenen Kündigungen und die fristlose Entlassung nichtig sein könnten. Über den Verlauf des Prozesses gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Vorsitzende des Betriebsrats spricht von einer konstruktiven Verhandlung. Das Urteil soll laut ihr in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden. Sie hofft darauf, dass durch die Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg dann Klarheit herrschen wird. Für die Fluggesellschaft Lauda war unter anderem Geschäftsführer Andreas Gruber bei Gericht. Auch