
Corona: Reisen auf Risiko
In der größten Luftfahrtkrise der Geschichte hat sich eines gezeigt: Brennt die Hütte, haben Konsumenten oft das Nachsehen. Wird eine Flugreise annulliert, so haben die Passagiere einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung der gesamten Ticketkosten. Nicht nur das. Die Fluggesellschaft muss das Geld innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel eine Woche – überweisen. So weit so gut. Doch in der Praxis zeigt sich: Diese sieben Tage haben sich bestenfalls als theoretischer Wert erwiesen. „An die gesetzliche Frist hat sich keine einzige Airline gehalten“, so Ulrike Weiß, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer Oberösterreich. Dieses unrechtmäßige Verhalten könne man auch bei den großen Airlines – allen voran die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die heimische Austrian Airlines gehört – beobachten. Ärgerlich, denkt man an die hohen Summen an Hilfsgelder, die zugeflossen sind. Auch die jeweiligen Regierungen würden in der Hinsicht wenig bis gar keine Kooperationsbereitschaft zeigen. Zumal die Staatshilfen keinerlei Verpflichtungen vorsahen, den Fluggästen ihre verfallenen Tickets zu erstatten. Doch nicht nur Airlines enttäuschten in diesem Punkt. Auch bei Online-Reservierungen über Vergleichs- und Buchungsportale kam es zu Komplikationen. Und das zulasten der Verbraucher. Es sei sogar der Eindruck erweckt worden, dass viele Unternehmen angesichts der Probleme bewusst untergetaucht seien, so die AK-Konsumentenschützerin. So seien E-Mail-Adressen gelöscht und sogar eingeschriebene Briefe der betroffenen Kunden von den Onlineportalen an die Absender retourniert worden, wie es in der Online-Ausgabe des ORF heißt. Diese Portale sind somit nicht mehr erreichbar – auch nicht für die Arbeiterkammer. In solchen Fällen scheint es fast unmöglich, an das eigene Geld





