Dezember 16, 2020

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Dezember 16, 2020

Altenrhein kooperiert mit DroneShield Ltd.

Um die Sicherheit im Luftraum auszubauen, hat der Flughafen St.Gallen-Altenrhein eine Kooperation mit dem australischen Unternehmen DroneShield Ltd ausgearbeitet. In den letzten Jahren ist die Anzahl Drohnen im Luftraum enorm gewachsen. Diese Flugobjekte können eine Gefahr für den allgemeinen Flugverkehr darstellen. Viele Flughäfen stehen dieser Gefahr nahezu blind gegenüber. Sie sind auf Ferngläser angewiesen, um eine drohende Gefahr durch Drohnen erkennen zu können. Sicherheit hat für die Geschäftsleitung des Flughafens St.Gallen-Altenrhein oberste Priorität. Sie hat sich daher entschieden, diesen blinden Fleck abzubauen und der potenziellen Gefahr für den an- und abfliegenden Luftverkehr entgegenzuwirken. Als erster Flughafen der Schweiz hat sich der Flughafen St.Gallen-Altenrhein dafür entschieden, ein Drohnendetektionssystem zu installieren. In Zusammenarbeit mit der Firma DroneShield Ltd wurde dies im September aufgebaut. Das Unternehmen DroneShield, mit Hauptsitz in Sydney Australien, ist auf Detektion und Abwehr von Drohnen spezialisiert. Hierzu wurde an verschiedenen Orten auf dem Flughafenareal Sensorik installiert. Das System arbeitet rein passiv und dadurch, dass keine Strahlung ausgesendet wird, besteht keinerlei Beeinflussung anderer Systeme am Flughafen oder in seiner Umgebung. Nach Wochen der Erprobung und Kalibrierung ist das System nun operativ. Sobald Signale von Drohnen detektiert werden erhält der Flugverkehrsleiter einen Alarm und sieht auf seinem Bildschirm die Position und ein Live-Videobild der Drohne. Diese Informationen sind essentiell, um die Gefahr zu erkennen und notwendige Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.

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TAL Aviation vertritt neu Montenegro Airlines

Der derzeit aufgrund Corona-Pandemie angeschlagene Carrier Montenegro Airlines ernannte TAL Aviation Germany zum General Sales Agent für Deutschland und Österreich. Neben der Öffentlichkeitsarbeit übernimmt das Team um Country Manager Sven Meyer alle Vertriebs- und Marketingtätigkeiten und ist somit Hauptansprechpartner für alle B2B-Handelspartner, wie Reiseveranstalter, Reisebüros, OTAs und Consolidators und Endkunden. Montenegro Airlines fliegt seit über zwei Jahrzehnten Deutschland und Österreich an – das ganze Jahr über nach Frankfurt und Wien und in den Sommermonaten zusätzlich nach München, Düsseldorf, Leipzig und Hannover. „Selbst in der Covid-19 Krise führten wir die Flüge in Übereinstimmung mit höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards durch und freuen uns nun über die Unterstützung von TAL Aviation, um die positive Entwicklung in den Märkten zu beschleunigen“, sagt Vlastimir Ristić, CEO von Montenegro Airlines.

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Australien: Swissport übernimmt Qantas-Ground-Handling

Das australische Oneworld-Mitglied Qantas will die Kosten senken und an jenen Airports, an denen man bisher das Ground Handling selbst durchführte, künftig von externen Dienstleistern erbringen lassen. In „Downunder“ ist diese Maßnahme besonders bei Arbeitnehmervertretern stark umstritten. Nun der Carrier mit, dass in Melbourne, Sydney und in der Hauptstadt Canberra ein Vertrag mit Swissport abgeschlossen wurde. Der Kontrakt läuft vorerst fünf Jahre und soll in etwa 70.000 Flüge pro Jahr umfassen. Ob es für das Qantas-Personen einen Betriebsübergang geben wird oder nicht, steht noch nicht fest.

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ hat kein Ablaufdatum

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet. Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum. Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann. Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst

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