Österreichs “Anti-Weihnachten-Verordnung” hat kein Ablaufdatum

Grenzübergang (Foto: Pixabay).
Grenzübergang (Foto: Pixabay).

Österreichs “Anti-Weihnachten-Verordnung” hat kein Ablaufdatum

Grenzübergang (Foto: Pixabay).
Werbung

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet.

Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum.

Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann.

Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan.

Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.

  • Humanitäre Einsatzkräfte
  • Beruflich Reisende (darunter fallen z.B. auch 24-h-BetreuerInnen)
  • Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
  • Medizinische Begleitpersonen
  • DiplomatInnen mit Legitimationskarte

Keinerlei Einschränkungen gibt es für die untenstehend genannten Personengruppen. Diese müssen weder eine Quarantäne antreten, noch einen negativen Coronatest vorlegen. Achtung! Die Ausnahmegründe müssen bei der behördlichen Einreisekontrolle glaubhaft gemacht und gegebenenfalls auch belegt werden:

  • Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen.
  • Transitpassagiere
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt (siehe oben)
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
  • Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
  • Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
  • Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen
  • Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.

Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung.

2 Comments

  • Peter , 16. Dezember 2020 @ 11:47

    BetreuerInnen, DiplomatInnen??
    Fangt ihr jetzt auch an mit diesem gesellschaftszerstörenden, marxistischem Gendermist oder ist das nur versehentlich hineinkopiert worden?

    • Jan Gruber , 17. Dezember 2020 @ 10:14

      Die betroffenen Stellen stammen direkt aus der Verordnung des Herrn Anschober. Ich habe diese 1 zu 1 dort entnommen, um möglichst exakt darstellen zu können was da drin steht. Der tatsächliche Inhalt der Verordnungen muss nicht zwangsläufig mit dem übereinstimmen was die Politiker vor der TV-Kamera sagen.
      Abgesehen von solchen 1 zu 1 Entnahmen bzw. Zitaten bleiben wir bei der “männlichen” Schreibweise. Diese richtet sich selbstredend an Männer und Frauen, jedoch wegen der einfacheren Lesbarkeit nutzen wir die traditionelle Schreibweise. Irgendwo im Kleingedruckten unserer Webseite haben wir das auch geschrieben. Ich wollte nur Dinge, die ich direkt aus den Unterlagen vom Ministerium entnommen habe, nicht abwandeln.

      Und anschließend noch: Entschuldigung für die lange Wartezeit auf die Antwort. Ich war gestern auf Außenterminen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

2 Comments

  • Peter , 16. Dezember 2020 @ 11:47

    BetreuerInnen, DiplomatInnen??
    Fangt ihr jetzt auch an mit diesem gesellschaftszerstörenden, marxistischem Gendermist oder ist das nur versehentlich hineinkopiert worden?

    • Jan Gruber , 17. Dezember 2020 @ 10:14

      Die betroffenen Stellen stammen direkt aus der Verordnung des Herrn Anschober. Ich habe diese 1 zu 1 dort entnommen, um möglichst exakt darstellen zu können was da drin steht. Der tatsächliche Inhalt der Verordnungen muss nicht zwangsläufig mit dem übereinstimmen was die Politiker vor der TV-Kamera sagen.
      Abgesehen von solchen 1 zu 1 Entnahmen bzw. Zitaten bleiben wir bei der “männlichen” Schreibweise. Diese richtet sich selbstredend an Männer und Frauen, jedoch wegen der einfacheren Lesbarkeit nutzen wir die traditionelle Schreibweise. Irgendwo im Kleingedruckten unserer Webseite haben wir das auch geschrieben. Ich wollte nur Dinge, die ich direkt aus den Unterlagen vom Ministerium entnommen habe, nicht abwandeln.

      Und anschließend noch: Entschuldigung für die lange Wartezeit auf die Antwort. Ich war gestern auf Außenterminen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung