
Neue Anschober-Verordnung macht grenzüberschreitenden Paaren das Leben zur Hölle
Der österreichische Gesundheitsminister Rudolf Anschober veröffentlichte am Dienstag die jüngste Verschärfung der Einreisebestimmungen. Dies enthält für Personen, die nahe Angehörige oder Lebens- bzw. Ehepartner im Ausland haben, eine drastische Verschärfung. Das Wort „Wiedereinreise“ wurde gestrichen. Das hat fatale Folgen, denn bislang waren Personen, die im Rahmen eines regelmäßigen Pendlerverkehrs, also mindestens einmal pro Monat, enge Familienangehörige oder ihren Lebens- oder Ehepartner besucht haben, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Nun schafft Anschober (Grüne) einen besonders absurden Umstand, der nachstehend dargestellt wird. Angenommen ein Mann wohnt in Österreich und seine Lebenspartnerin in Deutschland. Bislang konnten diese sich aufgrund des § 8 Abs. 2 Z. 4 beiderseitig quarantänefrei besuchen. Voraussetzung dafür war, dass dies mindestens einmal pro Monat stattfindet und bei der Kontrolle glaubhaft gemacht wird. Nun tritt der vollkommen weltfremde und absurde Umstand ein, dass die Frau aufgrund der Rechtslage in Deutschland und dem jüngsten Wurf von Rudolf Anschober ihren Partner in Österreich quarantänefrei besuchen darf, nicht jedoch umgekehrt. Der Mann müsste nach der Rückkehr aus Deutschland in Österreich eine zehntägige Quarantäne antreten. Das bewirkt dieser klitzekleine Satz, den der grüne Minister um Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat: „In § 8 Abs. 2 Z 2, 3 und 4 entfällt jeweils die Wortfolge ‚oder Wiedereinreise’“. Verpflichtende Einreiseanmeldung landet direkt beim örtlichen Gesundheitsamt Ab Freitag ist – wie berichtet – eine elektronische Einreisevoranmeldung verpflichtend. Laut Verordnungstext werden dabei die nachstehenden Daten, die 28 Tage lang gespeichert werden sollen, abgefragt: „(1) Personen, die nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, vor der Einreise durch Registrierung folgende Daten gemäß § 25a








