Januar 12, 2021

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Januar 12, 2021

Welcome-Air-Nachfolger Aquiline von Gericht aufgelöst

Im Jänner 2019 wurde bekannt, dass die einstige Regionalfluggesellschaft Welcome Air von Aquiline, einem Unternehmen aus den Emiraten, das angeblich im Leasinggeschäft tätig ist, übernommen wurde. Eine große Frachtfluggesellschaft, die gar mit Boeing 747 fliegen sollte, kündigte man an. Geblieben ist eine Pleite, wobei das Konkursverfahren mangels Kostendeckung nicht einmal eröffnet werden konnte. Die Aquiline Austria GmbH mit Sitz in Innsbruck kündigte noch im Oktober 2019 eine Frachtverbindung von Linz nach Rostock an. Damit sorgte man für Verwunderung in der Branche, denn es wurde daran gezweifelt, dass es wirklich einen Bedarf gibt. Skeptiker sollten recht behalten, denn die Route wurde nie aufgenommen. Auch wurde nie auch nur ein einziges Frachtflugzeug in Österreich im von der Austro Control betriebenen Register eingetragen. Letztlich zog das Bundesverkehrsministerium den Stecker, denn die Betriebsgenehmigung wurde aus finanziellen Gründen entzogen. Mit der „OL“ war auch das AOC, das in Österreich die Austro Control erteilt, futsch. Aquiline Austria GmbH musste bereits Mitte 2020 Konkurs anmelden. Laut Landesgericht Innsbruck reichte aber die vorhandene Masse nicht einmal aus, um das Verfahren eröffnen zu können. Daher wurde die Konkurseröffnung abgewiesen und das Gericht ordnete die Auflösung des Unternehmens an. „Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens aufgelöst“, ist im Beschluss des Landesgericht Innsbruck zu lesen, womit die langjährige Geschichte von Welcome Air ein unrühmliches Ende fand. Die einstige Regionalfluggesellschaft ging aus der Ringler GmbH hervor, die im Jahr 2000 in Welcome Air Luftfahrt GmbH umbenannt wurde. Einige Jahre betätigte man sich mit

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Österreich: Luftfrachtaufkommen stark rückläufig

Im vergangenen Jahr war in Österreich nicht nur das Fluggastaufkommen stark rückläufig, sondern es wurde auch erheblich weniger Fracht umgeschlagen. Während im ersten Quartal noch ein Minus von 7,72 Prozent verzeichnet wurde, brach das Volumen im nachfolgenden Vierteljahr regelrecht ein. Immer wieder ist die Rede davon, dass Passagierfluggesellschaften wie Austrian Airlines von einem enormen Frachtboom profitieren könnten und dann eben im Krisenjahr Pakete und Paletten statt Passagiere fliegen sollten. Auf Österreich ist diese Behauptung definitiv nicht anwendbar gewesen, denn aus den vorliegenden Zahlen der Statistik Austria, die bereits die ersten drei Quartale des Jahres 2020 ausgewertet hat, geht hervor, dass in der Alpenrepublik das Cargo-Volumen massiv eingebrochen ist. Im ersten Vierteljahr 2020 wurden auf österreichischen Airports 53.635 Tonnen Luftfracht umgeschlagen. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresquartal bedeutet dies einen Rückgang um 7,72 Prozent. Das zweite Vierteljahr 2020 brachte einen Einbruch um 56,03 Prozent auf 39.757 Tonnen. Im dritten Quartal des Jahres 2020 wurden in Österreich 44.448 Tonnen Luftfracht umgeschlagen – ein Minus von 39,06 Prozent. Die Zahlen für das Schlussquartal liegen der Statistik Austria noch nicht vor, jedoch ist angesichts der massiven Einbrüche in den Quartalen 2 und 3 damit zu rechnen, dass das Jahresvolumen erheblich unter dem Wert von 2019 liegen wird. In 2019 wurde mit 247.200 umgeschlagenen Tonnen ein Fünfjahreshoch erzielt.

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Verdi: „Mitarbeiter erleiden Stromschläge im BER“

Am Flughafen Berlin-Brandenburg sollen sich die Geräte der Handgepäckskontrolle laut Gewerkschaft Verdi als durchaus gefährlich erweisen. Mehr als 60 mal hätten Mitarbeiter bereits Stromschläge erlitten. Die Arbeitnehmervertreter fordern zum sofortigen Handeln auf. Was genau mit den Apparaten nicht stimmt, weiß offensichtlich niemand. Verdi erklärt, dass Mitarbeiter im Terminal 1, das Ende Oktober 2020 offiziell eröffnet wurde, Arbeitsunfälle in Form von Stromschlägen vorgekommen sind. Dabei sollen die Sicherheitsmitarbeiter „starke Schmerzen, Taubheitsgefühl und Benommenheit“ verspürt haben. In Einzelfällen soll es auch im Anschluss an die Unfälle zu ärztlichen Krankschreibungen gekommen sein. Auch habe wiederholt der Rettungsdienst alarmiert werden müssen. Die Gewerkschaft Verdi schreibt: „Die Unfälle treten an allen Geräten der Gepäckkontrollen im Terminal 1 am neuen Flughafen BER auf und können bei Kontakt auch die Passagiere treffen“. Es wird gefordert, dass die Sicherheitskontrollen mit den – möglicherweise – defekten Geräten sofort eingestellt werden. Daran denkt man seitens der BER-Leitung aber gar nicht, erklärt jedoch, dass es „vermehrtes Auftreten elektrostatischer Ladungen“ gegeben habe. Rechtlich ist am Flughafen Berlin-Brandenburg nicht der Airport, sondern die Bundespolizei für die Durchführung der Sicherheitskontrollen verantwortlich. Das bedeutet auch, dass das Personal über eine Sicherheitsfirma im Auftrag der Exekutive und nicht der BER-Gesellschaft tätig ist. Formell wird die Berufsgruppe übrigens „Luftsicherheitsassistenten“ genannt. Ein Sprecher des BER erklärt: „Wir wissen, dass die zuständigen Stellen der Bundespolizei verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, die bereits zu einer deutlichen Reduzierung der elektrostatischen Entladungen geführt haben“.

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Zubringer: Condor brachte Kartellbeschwerde gegen Lufthansa ein

Zwischen Lufthansa und Condor herrscht seit einiger Zeit dicke Luft, denn der Kranich kündigte die Zusammenarbeit im Bereich der Zubringerflüge auf. Das will die Ferienfluggesellschaft nicht auf sich sitzen lassen und brachte beim deutschen Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die größte Airline Deutschlands ein. Condor wirft Lufthansa den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vor. Eine Sprecherin bestätigte das Einbringen des Rechtsmittels gegenüber dem Handelsblatt und erklärte: „Dieser Schritt ist erforderlich geworden, da Lufthansa eine breit angelegte Missbrauchsstrategie fortgesetzt hat, indem sie ihre Monopolstellung im innerdeutschen Verkehr sowie ihre marktbeherrschende Stellung im europäischen Verkehr ausnutzt“. Einst war Condor die „Ferienabteilung“ der Lufthansa, ehe man das Unternehmen schrittweise an Thomas Cook veräußerte. In vielen Bereichen blieb die Zusammenarbeit zwischen den beiden Airlines jedoch aufrecht. Im Winter 2020 drohte der Kranich mit einer Aufkündigung des so genannten „Special-Prorate-Agreements“, sofern die Lot-Mutter PGL den Ferienflieger übernehmen sollte. Zu diesem Deal kam es nie, doch der blaue Brief wurde dennoch an Condor geschickt. Das trifft die einstige Tochtergesellschaft zu einem äußerst ungeschickten Zeitpunkt, denn innerdeutsch sowie aus Österreich und der Schweiz ist es sehr schwer bis fast unmöglich einen Ersatz zu finden. Fast alle relevanten Verbindungen werden von Airlines, die der Lufthansa Group angehören, betrieben. Noch dazu kommt, dass die Nachfrage ohnehin gering ist und die Kündigung mit Juni 2021, also unmittelbar vor Feriensaison 2021, auf die die gesamte Branche ihre Hoffnungen setzt, wirksam wird. Bei Lufthansa sieht man die Angelegenheit naturgemäß völlig anders, denn man will angesichts der Krise primär die eigenen Maschinen auslasten. Condor benötigt

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AUA-Dash-Ausflottung: „An der Entscheidung gibt es nichts zu rütteln“

Ungeachtet des Umstands, dass die de Havilland Dash 8-400 derzeit das Rückgrat der Kurzstreckenflotte von Austrian Airlines ist, hält das Unternehmen am Phase-Out-Zeitplan fest. Die Ära der Turbopropflugzeuge soll Ende März 2021 enden. Bis die letzte Dash ausgeflogen ist, wird es aber noch einige Zeit dauern. Derzeit sind noch acht DHC Dash 8-400 im aktiven Liniendienst der AUA. Auf fast allen Strecken, die mit der Range dieses Musters erreichbar sind, kommt der Maschinentyp zum Einsatz. Die Nachfrage ist momentan so gering, dass selbst das zweitkleinste Flugzeug der Flotte, Embraer 195, zu groß ist. Oftmals herrscht auch in den Turboprops gähnende Leere, jedoch sind die Betriebskosten – im direkten Vergleich mit dem Embraer 195 – deutlich niedriger. Somit ist der Dash-Einsatz für die AUA kostengünstiger. Innerhalb des Unternehmens können viele Mitarbeiter nicht nachvollziehen warum der einzige Maschinentyp, der einigermaßen wirtschaftlich betrieben werden kann, Ende März 2021 aus dem Verkehr gezogen werden soll. Im Vorjahr kündigte man diesen Schritt an und argumentierte damit, dass beispielsweise Airbus A320 aufgrund der höheren Sitzplatzkapazität wirtschaftlicher betrieben werden können. Zwischenzeitlich änderten sich die Voraussetzungen grundlegend, denn auf vielen Strecken „verirren“ sich nur noch wenige Passagiere in Flugzeuge der Austrian Airlines. Zwar gibt es Hoffnung, dass sich die Situation im Sommer entspannen könnte, doch bis dahin ist es noch ein langer Weg. „Ende März planen wir die Flieger dann aus der Operations zu nehmen. Ein fixes Datum für den offiziellen Letztflug gibt es nicht. Bis uns dann wirklich die letzte Maschine verlässt wird es aber Oktober/November werden.

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Einreise: Deutschland anerkennt Antigen-Tests

Die Bundesrepublik Deutschland anerkennt nun auch Antigen-Testergebnisse für die Einreise aus so genannten Risikogebieten. Die Regierung verlangt seit 11. Jänner 2021, dass ein negativer Coronatest-Befund vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann die Untersuchung auch unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden. Deutschland führt damit eine Testpflicht ein. Diese entbindet jedoch nicht vom Antritt einer zehntägigen Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag „freitesten“ kann. Es gibt je nach Bundesland auch einige Ausnahmen, die eine test- und quarantänefreie Einreise gestatten können. Das Robert-Koch-Institut definiert die in Deutschland für die Einreise anerkannten Untersuchungsmethoden wie folgt: PCR, LAMP, TMA sowie Antigen. Zu den Schnelltests schreibt das RKI: „Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80 Prozent Sensitivität und ≥97 Prozent Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen“. Die Republik Österreich anerkennt seit 19. Dezember 2020 die – im direkten Vergleich mit PCR – wesentlich günstigeren Schnelltests für die Einreise. Allerdings entbindet auch in Österreich ein negativer Befund derzeit nicht von einer Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen auf eigene Kosten freitesten kann. Es gibt auch einige Ausnahmen, die ohne Test und Quarantäne einreisen dürfen. Die Regierung kündigte allerdings auch an, dass die umstrittene Einreiseverordnung nochmals verschärft werden soll.

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Ab Freitag: Österreich startet verpflichtende Online-Einreiseanmeldung

Am Freitag, den 15. Jänner 2021, führt Österreich eine verpflichtende Einreise-Voranmeldung ein. Diese muss über das Internet getätigt werden und nennt sich in der österreichischen Amtssprache „Pre-Travel-Clearance“. Diese muss von jedem Reisenden, unabhängig davon, ob man aus einem „Risikogebiet“ kommt oder nicht, ausgefüllt werden. Bei der Einreise nach Österreich ist dann eine Sendebestätigung, die man nach dem elektronischen Abschicken des Formulars erhält, in Papierform oder auf einem Smartphone bzw. Tablet-PC mitzuführen und auf Verlangen eines Kontrollorgans vorzuweisen. Ob es Strafen bei Missachtung gibt, ist noch unklar. Die Regierung führt die „Voranmeldung“ offiziell zur Verbesserung des so genannten Contact-Tracings ein. Man hofft aber eher darauf, dass man im Luftverkehr Personen, die aus einem „Risikogebiet“ kommen, aber in einem „Nicht-Risikoland“ umgestiegen sind, ausfindig machen zu können, um diese in Quarantäne stecken zu können. Da setzt die Regierung aber voraus, dass die Einreisewilligen ehrliche Angaben machen, denn defacto lässt es sich insbesondere innerhalb der Schengenregion mangels Passstempel nur schwer kontrollieren, ob die Person auch tatsächlich mindestens zehn Tage lang in einem „Nicht-Risikoland“ war. Die Bestimmungen, die am 19. Dezember 2020 in Kraft getreten sind, sollen unverändert bleiben. Die Regierung unter Führung von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat also erneut die Bevölkerung belogen, denn zugesichert wurde, dass die Zwangsquarantäne nur während der Weihnachtszeit bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten soll. Davon ist nun keine Rede mehr und war es übrigens auch in Form der Verordnung nie. Man will auch Länder wie Irland und Uruguay von der Liste der „sicheren Staaten“ schmeißen. Im Gegenzug sollen aber

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