Die Bundesrepublik Deutschland anerkennt nun auch Antigen-Testergebnisse für die Einreise aus so genannten Risikogebieten. Die Regierung verlangt seit 11. Jänner 2021, dass ein negativer Coronatest-Befund vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann die Untersuchung auch unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden.
Deutschland führt damit eine Testpflicht ein. Diese entbindet jedoch nicht vom Antritt einer zehntägigen Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag „freitesten“ kann. Es gibt je nach Bundesland auch einige Ausnahmen, die eine test- und quarantänefreie Einreise gestatten können.
Das Robert-Koch-Institut definiert die in Deutschland für die Einreise anerkannten Untersuchungsmethoden wie folgt: PCR, LAMP, TMA sowie Antigen. Zu den Schnelltests schreibt das RKI: „Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80 Prozent Sensitivität und ≥97 Prozent Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen“.
Die Republik Österreich anerkennt seit 19. Dezember 2020 die – im direkten Vergleich mit PCR – wesentlich günstigeren Schnelltests für die Einreise. Allerdings entbindet auch in Österreich ein negativer Befund derzeit nicht von einer Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen auf eigene Kosten freitesten kann. Es gibt auch einige Ausnahmen, die ohne Test und Quarantäne einreisen dürfen. Die Regierung kündigte allerdings auch an, dass die umstrittene Einreiseverordnung nochmals verschärft werden soll.