
Malta Air weiterhin im Clinch mit dem Arbeitsamt
Der „Clinch“ zwischen der deutschen Bundesagentur für Arbeit und Malta Air geht in die nächste Runde. Sowohl die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit als auch das von David O’Brien geleitete Unternehmen fordern Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter. Der Hintergrund ist ein wenig kompliziert, denn ursprünglich gab das deutsche Arbeitsamt in Form eines Bescheids grünes Licht. Dieser wurde aber unter dem Hinweis, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, zurückgezogen. Malta Air zog dagegen vor Gericht und bekam zumindest vorläufig die Kurzarbeit zugesprochen. Unter anderem entschieden die Richter, dass der Bundesagentur für Arbeit schon allein aufgrund des Namens hätte klar sein müssen, dass die Fluggesellschaft einen Auslandsbezug haben könnte. „In einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten, sollte die deutsche Regierung Piloten und Crews bei Malta Air nicht im Stich lassen, indem sie Sozialversicherungsleistungen verweigert. Die Covid-19-Krise hat der Luftfahrtindustrie extrem zugesetzt und obwohl wir hart daran gearbeitet haben, die Arbeitsplatzverluste in Deutschland so gering wie möglich zu halten, benötigen die Piloten und die Crews die Unterstützung ihrer Regierung in Form dieser Leistungen, zumal sie alle deutsche Steuern und Sozialabgaben zahlen. Malta Air ist einer der größten Arbeitgeber im Luftverkehr in Deutschland mit über 1.000 Piloten und Crew-Mitgliedern an unseren deutschen Basen. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Regierung für den Schutz dieser essenziellen Arbeitskräfte einsetzt und die außerordentlichen Herausforderungen berücksichtigt, denen die Luftfahrtindustrie derzeit gegenüber steht. Gemeinsam mit der Vereinigung Cockpit fordern wir sowohl die Kölner Agentur für Arbeit als auch die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Nichtgewährung







