Zwischen der belgischen Regierung und der EU-Kommission herrscht hinsichtlich der Verlängerung des Reiseverbots dicke Luft: Die Leitung des Staatenbündnisses fühlt sich von ihrem Mitglied unzureichend informiert und wirft gar vor, dass man aus den Medien von der Maßnahme erfahren habe. Falls es Diskussionsbedarf zwischen der Europäischen Union und der Regierung Belgiens geben sollte, so wäre das Reiseverbot zumindest kein Hindernis, denn die Wege sind kurz. Das „internationale Brüssel“ und das „nationale Brüssel“ vertreten unterschiedliche Auffassungen darüber wer wen, wann und worüber informiert hat. Die EU-Kommission behauptet, dass man von der belgischen Regierung darüber informiert worden wäre, dass das Reiseverbot bis zum 1. April 2021 verlängert wird. Aus den Medien habe man dann aber erfahren, dass es bis 18. März April 2021 gelten soll. Nun pocht die EU auch darauf, dass die Maßnahme gegen Unionsrecht verstößt und obendrein unverhältnismäßig sein soll. Belgien erhielt laut einem Sprecher der Kommission ebenfalls einen Brief, in dem die Anpassung der Maßnahmen an das Unionsrecht verlangt werden. Auch andere Staaten bekamen Post Doch auch andere Mitglieder bekamen unliebsame Post vom „internationalen Brüssel“. Beispielsweise wurden Deutschland, Finnland und Ungarn aufgefordert zu ihren zumindest teilweisen Grenzschließungen bzw. Einreiseverboten für Nicht-Staatsbürgern Stellung beziehen. Die EU-Kommission erhielt eigenen Angaben nach von Belgien, Deutschland und Finnland Antworten, die nun geprüft werden. Die Europäische Union könnte zwar Vertragsverletzungsverfahren einleiten, aber angesichts der vielen Alleingänge, die während der Pandemie erfolgt sind, dürften diese Grenzschließungen kaum ins Gewicht fallen. Die EU-Kommission ist jedenfalls bestrebt, dass das Reisen innerhalb des Unionsgebiets weitgehend uneingeschränkt möglich ist.