Zumindest in einer Übergangsphase soll der klassische gelbe Impfpass als eine Art „Passierschein“ gelten. Gleichgestellt sind die Impfkarten, die zu Beginn der Impfungen von Pfizer ausgegeben wurden. Dieser Hersteller führte erst später die klassischen Etiketten ein. Ab 19. Mai 2021 sollen der gelbe Impfpass bzw. die in einer kurzen Phase verwendeten Pfizer-Karten als Nachweis für erhaltene Immunisierungen dienen. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Dokumente bei Grenzkontrollen und Örtlichkeiten, die andernfalls eine Vorlagepflicht negativer Tests erfordern, vorgezeigt werden müssen. Eigentlich wollte die Bundesregierung den so genannten Grünen Pass, der unter anderem auf dem bei der Elga geführten E-Impfpass basiert, bereits ab 19. Mai 2021 – zumindest im Inland – einführen. Aufgrund einer Blockade des Bundesrats ist dies nicht möglich. Daher sollen in einer Übergangsphase die klassischen Papier-Dokumente als „Ersatz“ dienen. Relevant für Reisende ist, dass die Änderung der gesetzlichen Grundlage vorsieht, dass Genesene, Geimpfte und Geteste künftig gleichgestellt sind. Das führt zu Erleichterungen für Personen, die Covid-19 überstanden haben bzw. die Impfungen erhalten haben. Der Gesundheitsminister kann im Rahmen von Verordnungen die Gültigkeit der Nachweise festlegen. Wolfgang Mückstein (Grüne) äußerte sich bereits dahingehend, dass der „Impfschutz“ nur rund ein halbes Jahr lang anerkannt werden soll. Für Reisende, die Covid-19 überstanden haben, geimpft sind oder einen positiven Antikörpertest vorweisen können, bedeuten die Änderungen, dass nebst einem Ausweisdokument auch der entsprechende Nachweis mitgeführt werden muss. Achtung! Die Einreisebestimmungen des Ziellands können von jenen, die Österreich ab 19. Mai 2021 anwenden will, massiv abweichen. Daher sollte man sich rechtzeitig informieren, ob zusätzlich ein