Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair brachte beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen die zuletzt an Alitalia gewährte Staatshilfe in der Höhe von 199,45 Millionen Euro. Das Begehren des Lowcosters richtet sich gegen die Bewilligung durch die EU-Kommission.
In vergleichbaren Fällen erlitt Ryanair vor dem Gericht der Europäischen Union, das als erste Instanz fungiert, juristische Niederlagen. Der Billigflieger ergriff aber jeweils das Rechtsmittel der Berufung an den Europäischen Gerichtshoff, so dass noch nicht endgültig über die Klagen des Carriers entschieden ist.
Ryanair erklärte zu Alitalia, dass man der Ansicht ist, dass die EU-Kommission mit der Bewilligung der zusätzlichen Staatshilfe ihre Kompetenz missbraucht habe. Man bezeichnet das Vorgehen als „illegal“ und klagt daher vor dem Gericht der Europäischen Union. Die Zukunft von Alitalia selbst ist noch nicht geklärt, denn die EU-Kommission will verhindern, dass der Markenname auf die Neugründung Ita übertragen wird. Naturgemäß sieht man diesen Punkt in Italien etwas anders.