Mai 17, 2021

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Mai 17, 2021

Salzburg: Wizz Air verschiebt Comeback erneut

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat die Wiederaufnahme der für Salzburg geplanten Flüge neuerlich nach hinten verschoben. Dabei handelt es sich um ein altbewährtes Muster, das der Billigflieger seit dem temporären Rückzug aus der Mozartstadt, der sang- und klanglos erfolgte, immer wieder praktiziert. Im Sommer des Vorjahres kündigte Wizz Air einige Strecken ab Salzburg an, jedoch wurden nur wenige aufgenommen und anschließend aufgrund der Einreise- und Quarantänebestimmungen wieder eingestellt. Beispielsweise St. Petersburg wurde bis dato kein einziges Mal bedient. Seither verschiebt der Lowcoster die angekündigten Salzburg-Flüge in regelmäßigen Abständen stets um ein paar Wochen. Die Präsenz in der Mozartstadt soll kleiner ausfallen, denn mit Ausnahme von Varna wurden die Balkan-Ziele gänzlich gestrichen. An St. Petersburg, Kiew-Schuljany und eben der bulgarischen Küstenstadt hält Wizz Air fest. Die neuen Aufnahmetermine sind mit Stand 17. Mai 2021: Varna: 28. Juni 2021, 2x wöchentlich Kiew-Schuljany: 14. Juni 2021, 2x wöchentlich St. Petersburg: 04. Juli 2021, 2x wöchentlich Im Gegensatz zu Wien unterhält Wizz Air in Salzburg keine Basis. Sämtliche Flüge werden von anderen Bases heraus in die Mozartstadt „herein“ durchgeführt. Weiters beschäftigt man in Salzburg auch kein eigenes Personal, so dass die Verschiebungen – zumindest in Österreich – keine personellen Auswirkungen nach sich ziehen. Das gilt jedoch nicht für Wien-Schwechat, wo man Flugzeuge stationiert hat und auch eigene Mitarbeiter beschäftigt.

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USA: Delta stellt nur noch Geimpfte ein

Die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft Delta wird künftig nur noch Personen einstellen, die eine vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können. Dieser Schritt ist für die Vereinigten Staaten äußerst ungewöhnlich und könnte auch in Sachen Diskriminierung bedenklich sein. Delta vertritt die Ansicht, dass die Impfung zur Sicherheit der Passagiere beiträgt und daher will man künftig nur noch Geimpfte neu einstellen. Eigenen Angaben nach wurden bereits 60 Prozent der Belegschaft gegen Covid-19 immunisiert. Wer in Zukunft bei Delta arbeiten will, muss geimpft sein. Ansonsten gibt es einen Arbeitsvertrag. Der Carrier stellte aber auch klar, dass für die bestehende Belegschaft diese „Verpflichtung“ nicht gilt. Die Teilnahme am Impfprogramm soll weiterhin freiwillig sein. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob das Vorpreschen von Delta erfolgreich sein wird und ob andere U.S.-Carrier nachziehen werden oder eben nicht.

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Reiselockerungen: Flughafen Wien rät zum Ticketkauf

Der Flughafen Wien-Schwechat empfiehlt in einer Aussendung, dass Passagiere, die einen Sommerurlaub beabsichtigen, jetzt ihre Tickets oder Pauschalreisen buchen sollten. Der Airport verweist auch darauf, dass viele Länder nach und nach ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern. Beliebte europäische Urlaubsländer lockern ihre Reisebestimmungen – Airlines und Reiseveranstalter bieten günstige Angebote und hohe Flexibilität bei der Buchung – Mit richtiger Vorbereitung entspannt einreisen – Flughafen Wien bietet günstige COVID-19-Tests mit schnellem Ergebnis Rechtzeitig vor Beginn der Pfingstferien lockern zahlreiche Urlaubsländer ihre Einreisebestimmungen. So ist künftig die Einreise nach Italien, Kroatien, Griechenland und Spanien für österreichische Touristen mit Impf- oder negativem Testnachweis gänzlich quarantänefrei: Griechenland: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Spanien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Kroatien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Italien: Ab 16. Mai ist die Einreise für Touristen ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen

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Wien: Neue zentrale Siko wartet auf die Eröffnung

Die Terminals 1, 1A und 2 des Flughafens Wien-Schwechat sind seit Mitte März 2020 geschlossen. Der Grund für die Maßnahme war simpel: Binnen weniger Tage brach aufgrund der Corona-Pandemie, die „Nebeneffekte“ wie Flug- und Einreiseverbote sowie einen Lockdown hatte, so extrem ein, dass am größten Airport gähnende Leere herrschte. Zwar konnte sich Wien-Schwechat zumindest ein wenig erholen, doch das Aufkommen ist noch immer auf äußerst niedrigem Niveau. Derzeit wird ausschließlich das Terminal 3 für Passagierflüge genutzt und dieses ist nicht einmal annähernd an der Kapazitätsgrenze. Es wird sich in den nächsten Wochen – besonders während der Sommerferien – zeigen, ob die Reiseerleichterungen (Stichwort: Grüner Pass) zu einem Anziehen der Nachfrage und damit der Auslastung des Flughafens Wien-Schwechat führen werden. Bereits vor der Pandemie wurde die Renovierung des Terminals 2, das seit einigen Jahren keine Check-In-Dienstleistungen mehr angeboten hat, begonnen. Es handelt sich um das älteste der vier Abfertigungsgebäude und zumindest eine Zeit lang stand gar der Abriss im Raum. Doch: Warum ein Terminal, in dem enorm viel Luftfahrtgeschichte steckt abreißen, wenn man es auch umbauen und damit für die nächsten Jahrzehnte „fit“ machen kann? Gesagt und getan, aber mitten in der Hochphase der Renovierung kamen Corona und die damit verbundene Schließung aller Abfertigungsgebäude, ausgenommen Terminal 3 sowie General Aviation. Für die Bauarbeiter dürfte das gar nicht so störend gewesen sein, denn ganz ohne auf Fluggäste Rücksicht nehmen zu müssen, verwandelte sich das Terminal 2 in die künftige zentrale Sicherheitskontrolle. Im Obergeschoss werden neue Lounges auf Reisende warten, jedoch ist dies

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Freebird Europe in Köln und Leipzig gestartet

Die maltesische Fluggesellschaft Freebird Airlines Europe nahm am Sonntag ab Leipzig/Halle griechische Destinationen auf. Der Anbieter ist ein Ableger einer türkischen Fluggesellschaft und fliegt im Auftrag des teilstaatlichen Reiseveranstalters Tui. Der Erstflug wurde am Sonntag durchgeführt. Angeboten werden unter anderem Charterflüge auf die griechischen Inseln Kreta, Kos und Rhodos. Weiters hat Freebird Airlines Europe in Köln/Bonn einen Airbus A320 stationiert. Mit diesem führt man im Veranstalterauftrag Flüge nach Griechenland und Spanien durch. Auch hier wurde am Sonntag der Erstflug durchgeführt. Der Mitbewerber Sundair startet am 16. Mai 2021 ab Dresden die Ziele Rhodos und Heraklion. Am 3. Juni 2021 soll Kos aufgenommen werden. Das Griechenland-Programm soll das Ziel Korfu ab 29. Juni 2021 ergänzen.

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AUA leistete Ticketerstattung erst nach AK-Klage

Fast ein Jahr lang mussten zwei Passagiere der Austrian Airlines um ihre Rückerstattungen kämpfen. Eine Intervention der Arbeiterkammer Wien brachte ebenfalls kein Einlenken der AUA, so dass die Angelegenheit vor Gericht landete. Erst dann zahlte die Lufthansa-Tochter das Geld zurück. Hintergrund: Noch vor der Corona-Pandemie, also im Feber 2020, buchte die Klägerin für sich und ihre Tochter einen Flug von Wien nach New York und zurück. Geflogen werden sollte im Sommer 2020. Doch im März 2020 wurde ein Einreiseverbot für EU-Bürger verhängt, das noch immer andauert. Aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage trat die Dame vom Vertrag zurück und forderte die AUA zur Erstattung des Ticketpreises auf. Die Fluggesellschaft sah die Angelegenheit anders und argumentierte unter anderem, dass die Flüge durchgeführt wurden. Frau K. teilte dem Unternehmen Anfang Juli per E-Mail und eingeschriebenem Brief und ein weiteres Mail Mitte Juli per E-Mail mit, dass sie vom Vertrag aufgrund der weggefallenen Geschäftsgrundlage zurücktritt. Gleichzeitig ersuchte sie um Rückerstattung des bezahlten Betrages von 2.068,66 Euro. Ende August informierte die Fluglinie Frau K., dass eine volle Erstattung der Ticketkosten nicht möglich sei, da der Flug durchgeführt wurde. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass in diesem Fall lediglich die Steuern und Gebühren in der Höhe von 69,33 Euro pro Person rückerstattet werden können, was auch passierte. Frau K. suchte Hilfe in der AK. Auch eine außergerichtliche Intervention der AK blieb erfolglos. Erst nachdem die AK eine Klage einbrachte, hat das Unternehmen die Ticketkosten von 1.961,09 Euro zurückgezahlt.

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AK Wien rät von langfristigen Buchungen ab

Viele Österreicher wollen heuer wieder am Strand flanieren oder nach all den Lockdowns und Einschränkungen einfach mal wieder raus. Die Arbeiterkammer Wien rät allerdings von langfristigen Buchungen ab und empfiehlt spontane Buchungen. Grund dafür ist, dass noch immer für viele Staaten Reisewarnungen gelten, die beispielsweise zum Verlust eines eventuellen Versicherungsschutzes führen könnten. Die AK Wien gibt Personen, die sich für Urlaube im Ausland interessieren, nachstehende Ratschläge, die das Urlauben erleichtern sollen: Reisewarnungen aufrecht: Reisewarnungen gelten aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor für fast alle Staaten der Welt. Informieren Sie sich über die Lage auf der Website des Außenministeriums. Kurzfristig buchen: Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt. Reisewarnung – nichts mit kostenlosem Stornieren: Buchen Sie jetzt und gilt auch zu Reiseantritt noch eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel, ist ein kostenloser Rücktritt nicht möglich. Dann liegen nämlich keine unvorhersehbaren Umstände vor. Reiseveranstalter-Absage – keine Stornogebühr fällig: Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, ist keine Stornogebühr fällig. Es gibt Geld zurück. Sie müssen weder einen Gutschein noch eine Umbuchung akzeptieren. Das gilt auch für reine Flugbuchungen, wenn die Airline den Flug absagt. Storno vereinbaren: Ideal wäre es, wenn Sie schriftlich mit dem Vertragspartner eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Reiseantritt vereinbaren können. Ist das nicht möglich, dann erkundigen Sie sich vor der Buchung über die Höhe der Stornogebühren. Stornoversicherung – ja oder nein: Achtung, viele Stornoversicherungen haben eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel. Nicht zu viel anzahlen: Zahlen Sie nicht mehr an als nötig. Als Anzahlung darf der

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