AK Wien rät von langfristigen Buchungen ab

Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
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AK Wien rät von langfristigen Buchungen ab

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Viele Österreicher wollen heuer wieder am Strand flanieren oder nach all den Lockdowns und Einschränkungen einfach mal wieder raus. Die Arbeiterkammer Wien rät allerdings von langfristigen Buchungen ab und empfiehlt spontane Buchungen. Grund dafür ist, dass noch immer für viele Staaten Reisewarnungen gelten, die beispielsweise zum Verlust eines eventuellen Versicherungsschutzes führen könnten.

Die AK Wien gibt Personen, die sich für Urlaube im Ausland interessieren, nachstehende Ratschläge, die das Urlauben erleichtern sollen:

  • Reisewarnungen aufrecht: Reisewarnungen gelten aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor für fast alle Staaten der Welt. Informieren Sie sich über die Lage auf der Website des Außenministeriums.
  • Kurzfristig buchen: Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt.
  • Reisewarnung – nichts mit kostenlosem Stornieren: Buchen Sie jetzt und gilt auch zu Reiseantritt noch eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel, ist ein kostenloser Rücktritt nicht möglich. Dann liegen nämlich keine unvorhersehbaren Umstände vor.
  • Reiseveranstalter-Absage – keine Stornogebühr fällig: Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, ist keine Stornogebühr fällig. Es gibt Geld zurück. Sie müssen weder einen Gutschein noch eine Umbuchung akzeptieren. Das gilt auch für reine Flugbuchungen, wenn die Airline den Flug absagt.
  • Storno vereinbaren: Ideal wäre es, wenn Sie schriftlich mit dem Vertragspartner eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Reiseantritt vereinbaren können. Ist das nicht möglich, dann erkundigen Sie sich vor der Buchung über die Höhe der Stornogebühren.
  • Stornoversicherung – ja oder nein: Achtung, viele Stornoversicherungen haben eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel.
  • Nicht zu viel anzahlen: Zahlen Sie nicht mehr an als nötig. Als Anzahlung darf der Reiseveranstalter grundsätzlich maximal 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

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