Einreise nach Österreich: Diese Regeln gelten ab 19. Mai 2021
Am Montagabend veröffentlichte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die neuen Einreisebestimmungen für Österreich. Diese treten am Mittwoch um Mitternacht in Kraft und werden bis vorläufig 30. Juni 2021 gelten. Bis dahin wird man evaluieren, ob danach noch Einschränkungen notwendig sein werden. „In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen. Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln“, so Mückstein in einer Erklärung. Die jüngste Novelle der Einreiseverordnung sieht drei neue Kategorien vor: 1. Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A): 3-G-Regel, keine Quarantäne Diese Staaten sind auf der Anlage A zusammengefasst; berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in