Viele Reisende kennen das Problem: So genannte Buchungsplattformen werben mit Ticketpreisen, die zum Teil deutlich unter jenen auf den Homepages der Airlines liegen und im letzten Buchungsschritt werden Gebühren aufgeschlagen oder aber der Preis gilt nur, wenn eine äußerst wenig verbreitete Kreditkarte genutzt wird.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte in diesem Zusammenhang gegen Billigflug.de und obsiegte vor dem Landgericht Leipzig. Hintergrund ist, dass der anfangs angezeigte Preis nur dann gilt, wenn mit einer von der Advanzia Bank herausgegebenen „Billigflug.de Mastercard“ bezahlt wird. Andernfalls erhöhte sich der Preis um bis zu 30 Prozent.
Das Gericht sieht einen Verstoß gegen die entsprechende EU-Verordnung, denn diese sieht vor, dass der Endpreis bereits im ersten Buchungsschritt angezeigt werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Beklagten das Rechtsmittel der Berufung zusteht.