
Friedrichshafen: Insolvenzverfahren über Flughafen eröffnet
Das Amtsgericht Ravensburg hat am 1. Juni 2021 über das Vermögen des Flughafens Friedrichshafen ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Im Laufe des Monats wird der von der Geschäftsleitung und den Gesellschaftern entwickelte Finanzplan im Gläubigeraussschuss zur Abstimmung kommen. Als Sachwalter fungiert Rechtsanwalt Alexander Hubl. Der Flughafen Friedrichshafen war bereits vor der Corona-Pandemie defizitär, jedoch riss die Krise die Finanzen des Airports endgültig in den sprichwörtlichen Keller. Die Geschäftsleitung musste im Feber 2021 aufgrund einer eingetretenen Überschuldung ein Schutzschirmverfahren beantragen. Das Amtsgericht Ravensburg eröffnete nun ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dennoch blickt man am Bodensee hoffnungsvoll in die Zukunft. „Die Buchungszunahmen in anderen Euroopäischen Ländern mit einer bereits höheren Durchimpfung als in Deutschland zeigen, dass sich der Luftverkehr wieder erholen wird. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber nach einer langen Zeit der Entbehrungen wird die Reiselust auch wieder eintreten. Wir haben bereits früher in schwierigen Zeiten gut gewirtschaftet und operativ positive Ergebnisse erreicht. Wir gehen davon aus, dass wir das auch wieder schaffen werden“, erklärt Geschäftsführer Claus-Dieter Wehr. Investitionen in die Infrastruktur stehen an Bereits im Herbst 2020 wurde in den Gremien der beiden Hauptgesellschafter ein Maßnahmenpaket erörtert und Beschlüsse zur weiteren Finanzierung gefasst. Bestandteile waren damals unter anderem der Ausgleich des finanziellen COVID-19 Schadens in der Zeit des Lockdowns von März bis Juni 2020 in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro sowie eine vorübergehende Umstrukturierungshilfe in Höhe von 6 Millionen Euro. Letztere wurde bisher noch nicht abgerufen. Der Finanzbedarf in den nächsten fünf Jahren (bis 2025) ergibt sich





