Juni 26, 2021

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Juni 26, 2021

AUA verkauft Leberkäsesemmel für sechs Euro

Wie wäre es mit einem Leberkäsesemmel mit Senf für sechs Euro? Im Alltag würden die meisten Menschen diesen wohl eher nicht kaufen. Austrian Airlines bietet in der neuen Buy-on-Board-Speisekarte dieses Produkt zu diesem Preis an. Den durchschnittlichen Preis einer Leberkäsesemmel haben wohl die meisten Österreicher im Kopf. Im Supermarkt oder beim Fleischhauer kostet es normalerweise irgendetwas zwischen 1,20 und zwei Euro, je nachdem wie dick aufgeschnitten wird und an Tankstellen liegt die Preisspanne im Regelfall zwischen 1,50 und drei Euro. Austrian Airlines verlangt an Bord stolze sechs Euro und dabei handelt es um einen normalen Leberkäse, also nicht pikant oder mit Käse. Zum Vergleich: Ein Käse-Leberkäsesemmel mit 0,09 Kilogramm Aufschnitt kostet bei Billa derzeit 1,90 Euro. „Normale“ sind günstiger. Wer vermutet, dass an Bord von Austrian Airlines der Leberkäse aus dem Backofen entnommen und dann frisch eine Scheibe heruntergeschnitten wird, irrt. Es handelt sich um Produkte, die zuvor im Cateringbetrieb vorbereitet werden und in der Luft lediglich aufgewärmt werden. Das ist aber nicht „AUA-spezifisch“, sondern generell üblich. Der Mitbewerber Ryanair zeigt den Reisenden offen, dass man aufgewärmte „Fertigprodukte“ serviert. Austrian Airlines bietet die Speisen und Getränke an Bord gar nicht selbst an, sondern verkauft im Namen und auf Rechnung der deutschen Firma Retail in Motion GmbH, eine Tochtergesellschaft der LSG. Das Preisniveau des Buy-on-Bord-Angebots wurde von verschiedenen Medien wiederholt kritisiert. Die AUA rechtfertigt dies damit, dass man regionale und frische Waren servieren würde. Ob der Leberkäsesemmel für sechs Euro ein Verkaufsschlager wird? Bleibt abzuwarten. Die aktuelle Speisekarte samt dem Sechs-Euro-Leberkäsesemmel

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Turkish Airlines verbindet Bremen wieder mit Istanbul

Jetzt wieder von Bremen nach Istanbul fliegen: Die türkische Fluggesellschaft bietet eine tägliche Flugverbindung in die Stadt am Bosporus. Sie fliegt wieder ab dem Bremen Airport – Turkish Airlines. Nach einer pandemiebedingten Pause durch Corona von fast elf Monaten, ist die türkische Fluggesellschaft ab jetzt wieder am Bremer Flughafen und fliegt täglich von der Hansestadt an das große internationale Drehkreuz in Istanbul. Damit erweitert sich das Flugangebot ab Bremen sukzessive wieder um immer mehr Airlines und Flugziele. „Es ist eine tolle Nachricht, dass Turkish Airlines jetzt wieder ab Bremen fliegt, nachdem sie coronabedingt fast elf Monate pausiert hat“, sagt Flughafen-Chef Elmar Kleinert. „Die Airline ist für uns seit Jahren ein wichtiger und stabiler Partner und deshalb freuen wir uns, dass Turkish Airlines ab sofort mit ihren täglichen Flügen nach Istanbul in der Hansestadt zurück ist. Damit haben Geschäftsreisende jetzt wieder die Möglichkeit ein Drehkreuz mehr ab Bremen für ihre Flüge in die ganze Welt zu nutzen.“ 

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Ab 1. Juli 2021: Überblick über Österreichs neuen Einreiseregeln

Am 1. Juli 2021 tritt in Österreich eine neue Einreiseverordnung in Kraft. Diese bringt einige Erleichterungen für Reisende, ist jedoch zum Teil schwammig formuliert, so dass sich bei der Auslegung für die Behörden viel Spielraum ergibt. Eine wichtige Änderung betrifft Beförderungsunternehmen, denen auferlegt wird, dass sie ihre Passagiere über die Einreisebestimmungen sowie die Konsequenzen bei Verstößen aufklären müssen. Das gilt nur dann, wenn die Person tatsächlich einreist, denn bloßer Transit (z.B. Durchreise mit dem Auto, Zug oder Fernbus sowie Umstiege in der Luftfahrt) sind ausgenommen. In diesem Fall ist die Verordnung nicht anwendbar. Ab 1. Juli 2021 müssen Passagiere bei Kontrollen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten Tagen in Staaten, die Österreich mit einem „geringen Risiko“ einstuft, aufgehalten haben. Sollte man dies nicht glaubhaft machen können, so ist ein negativer Coronatest vorzulegen bzw. kann gegebenenfalls von der Gesundheitsbehörde verlangt werden. Dieser ist dann innerhalb von 24 Stunden in Österreich vorzunehmen. Andernfalls sind die Nachweise im Rahmen des Grünen Passes ausreichend. Im Rahmen des „Grünen Pass“ werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt), Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt) und neu auch Selbsttests (maximal 24 Stunden alt) anerkannt. Bei den Eigentests ist aber notwendig, dass diese behördlich erfasst sind, beispielsweise über Apps der Bundesländer. Weiters gelten die erste Impfdosis nach drei Wochen, der Nachweis über eine überstandene Infektion (maximal 180 Tage alt) sowie ein positiver Antikörper-Labortest (maximal 90 Tage alt). Die Nachweise, dass man eine „geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt, können im Rahmen des Grünen Passes als QR-Code oder aber klassisch als

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