Am 1. Juli 2021 tritt in Österreich eine neue Einreiseverordnung in Kraft. Diese bringt einige Erleichterungen für Reisende, ist jedoch zum Teil schwammig formuliert, so dass sich bei der Auslegung für die Behörden viel Spielraum ergibt.
Eine wichtige Änderung betrifft Beförderungsunternehmen, denen auferlegt wird, dass sie ihre Passagiere über die Einreisebestimmungen sowie die Konsequenzen bei Verstößen aufklären müssen. Das gilt nur dann, wenn die Person tatsächlich einreist, denn bloßer Transit (z.B. Durchreise mit dem Auto, Zug oder Fernbus sowie Umstiege in der Luftfahrt) sind ausgenommen. In diesem Fall ist die Verordnung nicht anwendbar.
Ab 1. Juli 2021 müssen Passagiere bei Kontrollen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten Tagen in Staaten, die Österreich mit einem „geringen Risiko“ einstuft, aufgehalten haben. Sollte man dies nicht glaubhaft machen können, so ist ein negativer Coronatest vorzulegen bzw. kann gegebenenfalls von der Gesundheitsbehörde verlangt werden. Dieser ist dann innerhalb von 24 Stunden in Österreich vorzunehmen. Andernfalls sind die Nachweise im Rahmen des Grünen Passes ausreichend.
Im Rahmen des „Grünen Pass“ werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt), Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt) und neu auch Selbsttests (maximal 24 Stunden alt) anerkannt. Bei den Eigentests ist aber notwendig, dass diese behördlich erfasst sind, beispielsweise über Apps der Bundesländer. Weiters gelten die erste Impfdosis nach drei Wochen, der Nachweis über eine überstandene Infektion (maximal 180 Tage alt) sowie ein positiver Antikörper-Labortest (maximal 90 Tage alt). Die Nachweise, dass man eine „geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt, können im Rahmen des Grünen Passes als QR-Code oder aber klassisch als Dokumente vorgewiesen werden, je nachdem wie es dem Reisenden lieber ist.
In diese Kategorie fallen nachstehende Staaten: Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Geimpfte können aus fast allen Staaten ohne Quarantäne einreisen
Als so genanntes Virusvariantengebiet sind UK, Brasilien, Indien und Südafrika eingestuft. Einwohnern aus Österreich sowie EU- und EWR-Bürgern ist die Einreise möglich, jedoch ist diese an einige Bedingungen geknüpft. Die Pre-Travel-Clearance muss ausgefüllt werden, bei der Einreise muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden und anschließend ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten.-Aus dieser kann man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten. Es gibt beispielsweise für Dienstreisen einige Ausnahmen. Nicht-EU-Bürgern ist aus den vier Staaten kommend die Einreise weiterhin untersagt, es sei denn ein Wohnsitz in Österreich kann nachgewiesen werden.
Für alle anderen Staaten, die nicht explizit in der Verordnung genannt werden, gilt die Regelung, dass die Einreise nur mit Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung möglich sind. Anerkannt werden weiterhin sowohl PCR- als auch Antigenbefunde. Auch werden positive Antikörper-Laborbefunde anerkannt. Die so genannte Pre-Travel-Clearance muss ausgefüllt werden. Auch ist anschließend eine Quarantäne anzutreten, von der Geimpfte ausgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die letzte notwendige Impfdosis mindestens 14 Tage vor der Einreise verimpft wurde. In diesem Fall entfällt auch die Pre-Travel-Clearance. Kinder bis 12 Jahre müssen zwar einen negativen Test vorlegen, sind aber in Begleitung eines geimpften Erwachsenen von der Quarantäne befreit.